Zitat Zitat von Alexandriner Beitrag anzeigen
Das kann meines Erachtens nicht sein! Der Käuferschutz bei PayPal greift meines Erachtens nur bei Versand und nicht bei Abholung - somit ist PayPal da eigentlich raus.
Dann kann es nur ein Dreiecksbetrug gewesen sein?! Das geht dann aber nicht über PP sondern über gerichtliche Instanzen. Da ist das Geld dann tatsächlich weg aber deinem Bekannten liegen doch die Ausweisdaten vor? Oder war dieser gefälscht? Sollte sich doch ausfindig machen?
Jedoch frage ich mich wieso man so etwas zustimmt? Wieso sollte man etwas per PayPal vorher bezahlen und dann persönlich abholen? Aber gut man spricht sich wahrscheinlich immer leicht...
Natürlich war der Auweis gefälscht, und warum man dem Zustimmt, hörte sich ja für Ihn erstmal seriös an, mit natürlich einer schönen Geschichte drum herum.