Ergebnis 1 bis 13 von 13
  1. #1
    Freccione Avatar von rudi
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    Bauunternehmer lehnt Gewährleistung ab!

    Hallo allwissendes Forum,


    hab vor 2,5 Jahren ein Haus von einem Ingolstädter Bauunternehmen gekauft, habe vorgestern einen Wasserschaden im Bad/DG festgestellt, d.h. Laminat geht an Türschwelle hoch, vollgesaugt, Türstock aufgeschwemmt, Silikon gerissen, Fliesenfugen kalken, nachdem die Bodenleiste abgefallen ist, konnte man den Schaden erkennen.
    Unternehmen lehnt den Schaden ab, da die Fugen reißen können, aber darum geht es ja gar nicht.
    Wie soll ich weiter vorgehen, Anwalt, Gutachter?? Fremdfirma beauftragen, Rechnung einklagen?
    Wir hatten die letzten zwei Jahre auch immer Probleme, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    Bis zur Kaufvertragsunterzeichnung bist du Kunde, danach bist du im A...., das geht auch anders, unsere DG Wohnung hatten wir bei einem kleinen Ortsansässigen Bauunternehmer gekauft, das waren wir auch während der Gewährleistung noch Kunde.

    Danke
    Gruß Rudi

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    ich hab ähnliches Problem....erst mal angesprochen dann geschrieben....letzendlich Anwalt, Gutachter.... wär schôn wenns ohne gehen würde!!!

    der liess nicht mit sich reden, alle möglichen Ausreden!!


    Gruss



    Wum
    TGT - Trinken gegen Terror

  3. #3
    Double-Red Avatar von hadi
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    Warum nicht zuerst die Versicherung einschalten? Die stellen einen Sachverständigen, der stellt die Ursache fest, macht das Gutachten.
    Gruß
    Hannes

    Chachadu

  4. #4
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Laminat im Bad Woher kommt der Wssserschaden ? Selber immer kräftig mit Wasser rumgematscht ? Dann ist es persönliches Pech, Wssser und Laminat verträgt sich nicht. Oder ein Leitungsschaden ? Dann sollte das Bauunternehmen in der Haftung stehen.

  5. #5
    Steve McQueen
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    Viel Glück! Ich habe bisher nur schlechte Erfahrungen mit Bau und Handwerk beim Hausbau gemacht, was Qualität, Gewährleistung und Haftungs-/Schuldfrage angeht. Bis heute Ärger mit Gutachten, Gegengutachten, etc. ... und mein Anwalt ist auch eine Niete.

  6. #6
    Wenn Du eine umfangreiche Wohngebäudeversicherung hast, solltest Du diese in jeden Fall informieren, denn selbst wenn die Baufirma haftet, dann bekommst Du nur den Zeitwert ersetzt, d.h. es kommt zu Abzügen bei der Regulierung!
    Die Wohngebäudeversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert!
    __________________________________________
    von mir aus......

  7. #7
    So funktioniert es im übrigen richtig,

    - Schaden dem eigenen Versicherer melden
    - Schaden Aufnahme ggf. durch Schadenfeststeller unter Angabe das evtl. Baumangel vorliegt.
    - Beauftrage Firma kümmert sich um Leckortung und Sanierung, so das kein Folgeschaden entstehen kann.
    - Der eigene Versicherer korrespondiert mit Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers und nimmt ihn ggf. in Regress.
    - Schaden kann vollständig saniert und der Ursprungszustand kann wieder hergestellt werden.


    Anmerkung:
    Bei Rohrbruch oder Lecktage ist es immer schwer einem Installateur einen Fehler nachzuweisen, gerade bei Röhren in Wänden, Böden etc.
    Geändert von crazy_joeblunt (07.03.2014 um 14:14 Uhr)
    __________________________________________
    von mir aus......

  8. #8
    Freccione Avatar von rudi
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    Themenstarter
    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Laminat im Bad Woher kommt der Wssserschaden ? Selber immer kräftig mit Wasser rumgematscht ? Dann ist es persönliches Pech, Wssser und Laminat verträgt sich nicht. Oder ein Leitungsschaden ? Dann sollte das Bauunternehmen in der Haftung stehen.
    Hi Ingo,

    der Laminat liegt im Schlafzimmer, ich nehme an die Dusche leckt!
    Gruß Rudi

  9. #9
    Freccione Avatar von rudi
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    So funktioniert es im übrigen richtig,

    - Schaden dem eigenen Versicherer melden
    - Schaden Aufnahme ggf. durch Schadenfeststeller unter Angabe das evtl. Baumangel vorliegt.
    - Beauftrage Firma kümmert sich um Leckortung und Sanierung, so das kein Folgeschaden entstehen kann.
    - Der eigene Versicherer korrespondiert mit Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers und nimmt ihn ggf. in Regress.
    - Schaden kann vollständig saniert und der Ursprungszustand kann wieder hergestellt werden.


    Anmerkung:
    Bei Rohrbruch oder Lecktage ist es immer schwer einem Installateur einen Fehler nachzuweisen, gerade bei Röhren in Wänden, Böden etc.
    Vielen Dank, rufe mal bei der Versicherung an.
    Gruß Rudi

  10. #10
    Freccione Avatar von rudi
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    Themenstarter
    Hi, kurzes Update, Versicherung regelt das, genau wie Jörn geschrieben hat!
    Heute kam noch die Absage vom Bauunternehmer:

    nach interner Rücksprache teilen wir ihnen mit , dass es sich bei ihrem angezeigten Mangel um keinen von uns zu vertretenden Mangel handelt, mit der Übergabe ist die Beweislastumkehr erfolgt weshalb auch wir die Gewährleistung bei dem Handwerker nur mit der Angabe eines genauen Grundes bzw. einer genauen Ursache geltend machen können, wir weisen daher den Mangel vollumfänglich zurück.

    Hihi, solche Sp... Wasserschaden ist kein Grund, dass man solchen Pennern nicht die Lizenz entziehen kann, versteh ich nicht.
    Gruß Rudi

  11. #11
    Steve McQueen
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    Wasserschaden ist ein sehr weitgehender Begriff.
    Etwas genauer must du schon werden ....
    VG
    Udo

  12. #12
    Freccione Avatar von rudi
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    Kurzes Update:

    Gutachter hat einen erheblichen Wasserschaden festgestellt, inkl. Schimmel.

    Es kommt alles raus, Bodenfliesen, Wandfliesen, Laminat, Rigipswand, Estrich und Fußbodenheizung, d.h. ich hab hier acht Wochen Baustelle
    Gruß Rudi

  13. #13
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Rheinische Grüße, Frank

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