Ich hab mir das im BGB mal durchlesen, dort heisst es ja Antrag, nicht Angebot. Da steht was Nico schon geschrieben hat. Was ich nicht verstehe, wofür die Frist ist. Heisst es, solange die Frist läuft, erkläre ich mich bereit, dir den Artikel zu dem angetragenen Preis zu verkaufen wenn ein Kaufvertrag zustande kommt oder heisst es, solange die Frist läuft darf ich den Artikel niemand anderem verkaufen ?

Nach meiner Auffassung heisst es das erste.