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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Garantieverlust vom Auto durch "Freie Werkstatt"?

    Hallo zusammen.

    Ich habe mal eine Frage bzgl. der Neuwagengarantie bei einem KFZ.

    Ich habe einen Audi,als Jahreswagen gekauft.Dieser hatte im Kaufpaket die Audi Anschlussgarantie für weitere 3 Jahre (Insgesamt also 5) inbegriffen.

    Somit sollte in meinem Fall ja eine "Neuwagengarantie" vorliegen und keine Gebruachtwagengarantie.

    Nun fällt demnächst die erste Durchsicht an und ich habe in der Nähe keinen kompetenten Audi-Schrauber.
    Nur 2 Autohäuser, welche wirklich keinen Dunst haben was sie überhaupt machen.War bei beiden mit vorherigen Modellen und war nicht zufrieden.

    Im Nachbarort habe ich allerdings jemand wirklich kompetentes. Problem,er ist autorisierter BMW Schrauber und nicht Audi.

    Kann ich, in einem Garantiefall, Probleme bekommen mit Audi, wenn ich beim BWM Schrauber die Durchsichten machen lassen. (Er hat wirklich Ahnung und schraubt auch an allen Modellen rum,nicht nur BMW).

    Im Netz habe ich viele Ansichten dazu gefunden. Eine fundierte Meinung z.B. eines Audi Mitarbeiters oder Juristen würde mir allerdings sehr helfen.
    Grüße Sebastian

  2. #2
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Ich bin nur Patentrechtler, kein Volljurist, aber ich sehe das folgendermaßen: Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Gewährleistung ist gesetzliche Pflicht, Garantie ein freiwilliges Zusatzangebot des Herstellers. Das freiwillige Zusatzangebot kann natürlich im Rahmen des rechtlich Zulässigen an Bedingungen geknüpft werden. Regelmäßige Inspektionen bei einer Vertragswerkstatt gehören dazu.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  3. #3
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    war nicht jüngts bei WISO oder FRONTAl ein Bericht dazu, in Anlehnung an ein jüngstes Gerichtsurteil?
    Da ging es darum, dass es keine gesetzl. Grundlage für die absolute Bindung an eine Markenwerkstatt gibt, die ein Hersteller vorscheiben könnte.
    Würde aber für mich persönlich folgendes Prüfen, ob die Anschlussgarantie das vorschreibt.
    Denn dann wäre es eine Vereinbarung außerhalb der gesetzl. Regelung was Garantie 12m und gewährleistung 24m angeht.
    Und wenn Du mal was von Audi willst, gibts keine Diskussion, wennd er Wagen die 3 Jahre immer bei Audi war.

    Sehe ich das richtig?

  4. #4
    officially certified Avatar von cardealer
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    Frag bitte meine Kollegen von Audi dazu.

    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...-Autoverkäufer
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  5. #5

  6. #6
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Ich glaube nicht, dass der Sachverhalt hier anwendbar ist.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  7. #7
    Sea-Dweller Avatar von PIMP
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    In dem Urteil geht es aber um eine Gebrauchtwagengarantie nicht um einen Neuwagengarantie.
    Gruß, Erik

  8. #8
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    das müsste es sein, danke.

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Habe es leider schon erleben dürfen, das wegen einem Fremdstempel im Serviceheft alles abgelehnt wurde.

    Such halt eine gescheite Audi Werkstatt, kann auch ein Audi Servicepartner sein.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  10. #10
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    Das passiert auch bei Schadensregulierungen, dass Versicherungen die Gutachten um einen Satz X kürzen, wenn das Fahrzeug nicht durchgehend bei einer markengebundenen Werkstatt serviciert wurde. Grade erst wieder gehabt.
    Gruß, Joe

    it's not hoarding if your shit is cool

    Kow How Joe

  11. #11
    Double-Red Avatar von ReneS
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    Joe bei Dir selbst?

  12. #12
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Joe bei Dir selbst?
    Ja.
    Gruß, Joe

    it's not hoarding if your shit is cool

    Kow How Joe

  13. #13
    Da drängt sich die Frage auf, ob es zwischen Versicherungen und Markenwerkstätten nicht eine Verbindungen geben könnte...
    77 Grüße!
    Gerhard

  14. #14
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    bestimmt ((ich glaub auch immer an das Schlechte im Menschen))



    Gruss



    Wum
    TGT - Trinken gegen Terror

  15. #15
    Double-Red Avatar von ReneS
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    Wenn das noch nicht so lange her ist, kann ich mir das gerne mal angucken.

  16. #16
    ehemaliges mitglied
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    Die Garantiebedingungen regeln doch ganz klar wo Arbeiten durchgeführt werden müssen und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden. Die Bedingungen für seine Garantieverlängerung legt der Hersteller fest und selbige muss ja nicht vom Kunden abgeschlossen werden.
    Der Umfang ist in der Regel geringer als bei einer Neuwagengarantie. Mercedes Benz bietet hier zum Beispiel 2 Leistungspakete an. Mängel in Form von mangelhafter Verarbeitungsqualität, die über die Neuwagengarantie abgedeckt waren, sind in beiden Paketen nicht enthalten.
    Geändert von ehemaliges mitglied (20.11.2013 um 14:03 Uhr)

  17. #17
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Hi,

    danke für den input bisher.Werde den Rat vom Cardealer folgen und mal ein "Audimember" fragen.
    Grüße Sebastian

  18. #18
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Ich habe mal eine Autosendung gesehen, da wurde Folgendes gesagt:
    Der Hersteller darf verbindliche Vorgaben über alle notwendigen Arbeiten machen, diese sind bindend für den Garantieerhalt. Dass diese zwingend in einer Vertragswerkstatt ausgeführt werden sei jedoch nicht erforderlich.
    Inwieweit dieser theoretische Ansatz jedoch praxistauglich ist, wieß ich nicht. Spätestens wenn Du mal später auf Kulanz hoffst ist wohl der Ofen aus.
    Aber was genau kann denn eine Vertragswerkstatt bei einem Jahreswagen falsch machen? Mehr als Ölwechsel und Kleinteile sollte da doch eh nicht sein.
    Aloha,
    Can
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    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  19. #19
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Zitat Zitat von kurvenfeger Beitrag anzeigen
    Aber was genau kann denn eine Vertragswerkstatt bei einem Jahreswagen falsch machen? Mehr als Ölwechsel und Kleinteile sollte da doch eh nicht sein.
    Ist an sich richtig.
    Wenn man allerdings unfähig ist den Service Intervall zurück zu setzen und unter Kollegen getuschelt wird, dass ja der Kunde im Bordcomputer rumgespielt haben muss das das nicht geht usw. fange ich an mir Gednaken zu machen.

    Wenn ich mich mehr mit meinem Fahrzeug auskenne, als der vermeintliche Fachbetrieb und ich denen erklären muss was denn jetzt an meinem Auto zu reparieren ist bzw. welche Maßnahme doch ergrifffen werden sollte um zukünftige defekte zu unterbinden, warum dann dort noch Kunde bleiben?
    Grüße Sebastian

  20. #20
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Das ist mal peinlich! Und gleich in 2 Werkstätten?

    Wohnt Du etwa da, wo Onkel und Papa gerne mal die gleiche Person sind?
    Aloha,
    Can
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    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

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