Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage bzgl. der Neuwagengarantie bei einem KFZ.
Ich habe einen Audi,als Jahreswagen gekauft.Dieser hatte im Kaufpaket die Audi Anschlussgarantie für weitere 3 Jahre (Insgesamt also 5) inbegriffen.
Somit sollte in meinem Fall ja eine "Neuwagengarantie" vorliegen und keine Gebruachtwagengarantie.
Nun fällt demnächst die erste Durchsicht an und ich habe in der Nähe keinen kompetenten Audi-Schrauber.
Nur 2 Autohäuser, welche wirklich keinen Dunst haben was sie überhaupt machen.War bei beiden mit vorherigen Modellen und war nicht zufrieden.
Im Nachbarort habe ich allerdings jemand wirklich kompetentes. Problem,er ist autorisierter BMW Schrauber und nicht Audi.
Kann ich, in einem Garantiefall, Probleme bekommen mit Audi, wenn ich beim BWM Schrauber die Durchsichten machen lassen. (Er hat wirklich Ahnung und schraubt auch an allen Modellen rum,nicht nur BMW).
Im Netz habe ich viele Ansichten dazu gefunden. Eine fundierte Meinung z.B. eines Audi Mitarbeiters oder Juristen würde mir allerdings sehr helfen.
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Hybrid-Darstellung
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20.11.2013, 11:02 #1
Garantieverlust vom Auto durch "Freie Werkstatt"?
Grüße Sebastian
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20.11.2013, 11:12 #2
Ich bin nur Patentrechtler, kein Volljurist, aber ich sehe das folgendermaßen: Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Gewährleistung ist gesetzliche Pflicht, Garantie ein freiwilliges Zusatzangebot des Herstellers. Das freiwillige Zusatzangebot kann natürlich im Rahmen des rechtlich Zulässigen an Bedingungen geknüpft werden. Regelmäßige Inspektionen bei einer Vertragswerkstatt gehören dazu.
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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20.11.2013, 11:29 #3
war nicht jüngts bei WISO oder FRONTAl ein Bericht dazu, in Anlehnung an ein jüngstes Gerichtsurteil?
Da ging es darum, dass es keine gesetzl. Grundlage für die absolute Bindung an eine Markenwerkstatt gibt, die ein Hersteller vorscheiben könnte.
Würde aber für mich persönlich folgendes Prüfen, ob die Anschlussgarantie das vorschreibt.
Denn dann wäre es eine Vereinbarung außerhalb der gesetzl. Regelung was Garantie 12m und gewährleistung 24m angeht.
Und wenn Du mal was von Audi willst, gibts keine Diskussion, wennd er Wagen die 3 Jahre immer bei Audi war.
Sehe ich das richtig?
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20.11.2013, 11:37 #4
Frag bitte meine Kollegen von Audi dazu.
http://www.r-l-x.de/forum/showthread...-Autoverkäuferwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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20.11.2013, 12:25 #5RAMichelGast
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20.11.2013, 13:49 #6
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21.11.2013, 22:46 #7
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20.11.2013, 12:33 #8
das müsste es sein, danke.
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20.11.2013, 13:43 #9
Habe es leider schon erleben dürfen, das wegen einem Fremdstempel im Serviceheft alles abgelehnt wurde.
Such halt eine gescheite Audi Werkstatt, kann auch ein Audi Servicepartner sein.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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20.11.2013, 13:46 #10
Das passiert auch bei Schadensregulierungen, dass Versicherungen die Gutachten um einen Satz X kürzen, wenn das Fahrzeug nicht durchgehend bei einer markengebundenen Werkstatt serviciert wurde. Grade erst wieder gehabt.
Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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20.11.2013, 13:47 #11
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Joe bei Dir selbst?
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20.11.2013, 13:53 #12
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20.11.2013, 13:49 #13
Da drängt sich die Frage auf, ob es zwischen Versicherungen und Markenwerkstätten nicht eine Verbindungen geben könnte...
77 Grüße!
Gerhard
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20.11.2013, 13:50 #14
bestimmt ((ich glaub auch immer an das Schlechte im Menschen))
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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20.11.2013, 13:56 #15
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Wenn das noch nicht so lange her ist, kann ich mir das gerne mal angucken.
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20.11.2013, 14:02 #16ehemaliges mitgliedGast
Die Garantiebedingungen regeln doch ganz klar wo Arbeiten durchgeführt werden müssen und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden. Die Bedingungen für seine Garantieverlängerung legt der Hersteller fest und selbige muss ja nicht vom Kunden abgeschlossen werden.
Der Umfang ist in der Regel geringer als bei einer Neuwagengarantie. Mercedes Benz bietet hier zum Beispiel 2 Leistungspakete an. Mängel in Form von mangelhafter Verarbeitungsqualität, die über die Neuwagengarantie abgedeckt waren, sind in beiden Paketen nicht enthalten.Geändert von ehemaliges mitglied (20.11.2013 um 14:03 Uhr)
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21.11.2013, 06:58 #17
Hi,
danke für den input bisher.Werde den Rat vom Cardealer folgen und mal ein "Audimember" fragen.Grüße Sebastian
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21.11.2013, 07:09 #18
Ich habe mal eine Autosendung gesehen, da wurde Folgendes gesagt:
Der Hersteller darf verbindliche Vorgaben über alle notwendigen Arbeiten machen, diese sind bindend für den Garantieerhalt. Dass diese zwingend in einer Vertragswerkstatt ausgeführt werden sei jedoch nicht erforderlich.
Inwieweit dieser theoretische Ansatz jedoch praxistauglich ist, wieß ich nicht. Spätestens wenn Du mal später auf Kulanz hoffst ist wohl der Ofen aus.
Aber was genau kann denn eine Vertragswerkstatt bei einem Jahreswagen falsch machen? Mehr als Ölwechsel und Kleinteile sollte da doch eh nicht sein.Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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21.11.2013, 07:40 #19
Ist an sich richtig.
Wenn man allerdings unfähig ist den Service Intervall zurück zu setzen und unter Kollegen getuschelt wird, dass ja der Kunde im Bordcomputer rumgespielt haben muss das das nicht geht usw. fange ich an mir Gednaken zu machen.
Wenn ich mich mehr mit meinem Fahrzeug auskenne, als der vermeintliche Fachbetrieb und ich denen erklären muss was denn jetzt an meinem Auto zu reparieren ist bzw. welche Maßnahme doch ergrifffen werden sollte um zukünftige defekte zu unterbinden, warum dann dort noch Kunde bleiben?Grüße Sebastian
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21.11.2013, 08:07 #20
Das ist mal peinlich! Und gleich in 2 Werkstätten?
Wohnt Du etwa da, wo Onkel und Papa gerne mal die gleiche Person sind?Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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