Ich habe mal eine Autosendung gesehen, da wurde Folgendes gesagt:
Der Hersteller darf verbindliche Vorgaben über alle notwendigen Arbeiten machen, diese sind bindend für den Garantieerhalt. Dass diese zwingend in einer Vertragswerkstatt ausgeführt werden sei jedoch nicht erforderlich.
Inwieweit dieser theoretische Ansatz jedoch praxistauglich ist, wieß ich nicht. Spätestens wenn Du mal später auf Kulanz hoffst ist wohl der Ofen aus.
Aber was genau kann denn eine Vertragswerkstatt bei einem Jahreswagen falsch machen? Mehr als Ölwechsel und Kleinteile sollte da doch eh nicht sein.