Für mich persöhnlich gilt folgendes:
Wenn ich was zum Verkauf anbiete benutze ich es grundsätzlich nicht mehr !!!
Wenn du oder deine Tochter den Verkaufsgegenstand weiterhin benutzt hast, und das Teil warum auch immer geschrottest hast, musst du natürlich für Ersatz sorgen, oder dich mit dem Käufer irgendwie einigen.
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Thema: ebay-Problem, wie verhalten?
Baum-Darstellung
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27.10.2013, 13:27 #8Harry
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