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  1. #41
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Soll der andere doch kommen und klagen.
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    Christian

  2. #42
    Deepsea
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    Krass.

  3. #43
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    Ich würde es zu erstmal aussitzen. Stillschweigen und Nichtstun ist manchmal nicht so verkehrt.
    Erst wenn von offizieller Seite etwas kommt würde ich reagieren und mich bis dahin nicht damit befassen.

  4. #44
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    wenn es so kompliziert wäre, eine Auktion vorzeitig zu beenden, ginge das für Ebay doch innerhalb kürzester Zeit nach hinten los. Völlig zu Recht bietet Ebay mehrere Möglichkeiten dazu. Eine Auktion kann unbeabsichtigte Fehler beinhalten, ein Artikel kann beim Verpacken Schaden nehmen, der Verkäufer kann es sich sogar einfach anders überlegt haben. Ist mir auch schon passiert. Und? Hätte ich mir vorher überlegen müssen. Türlich. Man wird trotzdem seine Meinung ändern dürfen. So ist das mit uns Menschen. Egal, was meinetwegen das deutsche Recht in diesen Fällen für Feinheiten aus den hintersten Schubladen hervorholt: ein Vertrag kommt nur mit dem Höchstbietenden nach Beendigung der Auktion zustande. Punkt. Ist ganz einfach. Wer damit nicht klarkommt, soll gerne kommen.
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  5. #45
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von Doktor Krone Beitrag anzeigen
    ein Vertrag kommt nur mit dem Höchstbietenden nach Beendigung der Auktion zustande
    Bis auf diesen Punkt bin ich bei Dir, Oliver. Aber genau das sehen die Richter zurecht anders. Wenn ich eine Ware auf eBay einstelle, muss ich damit leben, dass der Erlös möglicherweise nicht meinen Vorstellungen entspricht. Wer damit nicht klarkommt, soll gerne von eBay fernbleiben.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  6. #46
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    Wie streicht man denn Gebote? Die werden doch automatisch gestrichen wenn man das Angebot beendet oder

    Edit. Man kann so einem Gehampel auch prima aus dem Weg gehen in dem man Sofortkauf mit preisvorschlagen anbietet. Dann gibts keine Unklarheiten....
    Geändert von Hudlhe (28.10.2013 um 09:59 Uhr)

  7. #47
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von Doktor Krone Beitrag anzeigen
    . Egal, was meinetwegen das deutsche Recht in diesen Fällen für Feinheiten aus den hintersten Schubladen hervorholt: ein Vertrag kommt nur mit dem Höchstbietenden nach Beendigung der Auktion zustande. Punkt. Ist ganz einfach. Wer damit nicht klarkommt, soll gerne kommen.
    Und genau das ist der Fall, wenn man eine Auktion vorzeitig beendet. Ich habe im Bekanntenkreis auch einen Fall, wo eine Auktion vorzeitig beendet wurde und der Bekannte dann den Artikel entsprechend günstig verkaufen musste bzw. schadensersatzpflichtig wurde. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt bei ebay, hier wird zwar die Möglichkeit, Auktionen abzubrechen angeboten aber nicht auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen.
    Beste Grüße,

    Roman

  8. #48
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Zitat Zitat von Hudlhe Beitrag anzeigen
    Na ganz toll
    Ehrliche Auktionen gibt dann wohl bei Dir nicht...
    Einiges soll nur weg, da ist mir egal für wie wenig Geld es ersteigert wird.

    Für Manches möchte ich jedoch einen Mindestwert erzielen. Wenn es jemanden dann zu teuer ist, braucht er nicht mitbieten. Ebay ist nicht Network.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  9. #49
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    Zitat Zitat von OrangeHand Beitrag anzeigen
    Einiges soll nur weg, da ist mir egal für wie wenig Geld es ersteigert wird.

    Für Manches möchte ich jedoch einen Mindestwert erzielen. Wenn es jemanden dann zu teuer ist, braucht er nicht mitbieten. Ebay ist nicht Network.
    Dann mach doch Sofortkauf, dann musst du auch nicht betrügen

  10. #50
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von speedy Beitrag anzeigen
    Und genau das ist der Fall, wenn man eine Auktion vorzeitig beendet. Ich habe im Bekanntenkreis auch einen Fall, wo eine Auktion vorzeitig beendet wurde und der Bekannte dann den Artikel entsprechend günstig verkaufen musste bzw. schadensersatzpflichtig wurde. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt bei ebay, hier wird zwar die Möglichkeit, Auktionen abzubrechen angeboten aber nicht auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen.
    Sehe ich auch so. Hier sollte eBay transparenter sein. Es entspricht irgendwie nicht dem intuitiven Rechtsempfinden, dass da jemand Ansprüche hat, obwohl die Auktion nicht bis zum Schluss lief.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  11. #51
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Auszug aus dem REchtsportal eBay zu diesem Thema:

    2. Unverschuldete Beschädigung oder Verlust des Artikels während der Angebotsdauer

    Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)

    Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11). Ebenso liegt kein Grund zur vorzeitigen Beendigung vor, wenn sie es sich anders überlegt haben und den Artikel nun doch nicht mehr verkaufen möchten (siehe dazu AG Paderborn, Urt. v. 6.12.2012).

    Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

    Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.

    Weitere Informationen zum vorzeitigen Beenden von Angeboten.


    Quelle


    wie beweise ich, daß ich etwas nicht mehr habe? LOL
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  12. #52
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Anzeige bei der Polizei vielleicht?
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  13. #53
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    ein wenig gesunder menschenverstand hilft schon:


    wir stellen uns eine auktion bei sotheby oder christie vor, vorne der monet, der russische oligarch, der internet milliardär mit hippie vergangenheit und ein anaonymer bieter per telefon laufen sich im einstelligen mio bereich mit geboten warm...und dann ruft der eigentümer: "ach nö, doch nicht"

    wirklich?

    geschätzte afro-amerikanische brüder, ihr beliebt zu spassen.
    Martin

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  14. #54
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    Gut, aber zwischen "ich will nicht mehr verkaufen" und "ich kann nicht mehr verkaufen" sehe ich noch einen kleinen Unterschied.

  15. #55
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    Eben. Was passiert, wenn mir in der Tiefgarage der Hund beim Bentleyausladen auf den Monet kackt?
    Wie kann ich überhaupt schlüssig beweisen, dass das passiert ist und es sich beim zum Verkauf angebotenen Monet auch um den beschädigten Monet handelt? Schließlich waren Monets ja Massenware....

  16. #56
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von Magic Beitrag anzeigen
    Gut, aber zwischen "ich will nicht mehr verkaufen" und "ich kann nicht mehr verkaufen" sehe ich noch einen kleinen Unterschied.
    Der Gesetzgeber aber nicht.
    Ja, ok, ja, ja, ja, ok, ja, ok, ich weiss, ok, ja, Tschüss Mama.

  17. #57
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    noch mal, sobald etwas in einer auktion steht, gehört es einem nicht mehr uneingeschränkt. warum auktionieren auktionshäuser nur sachen, die sie vor der nase haben?

    und ob jetzt kaputt oder keine lust macht keinen unterschied, man kann eine zusage nicht einhalten.
    Martin

    Everything!

  18. #58
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    Das heißt zusammenfassend, dass eBay aus rechtlicher Sicht überhaupt nicht die Beendigung einer Auktion anbieten sollte, um nicht den Anbieter in Bedrängnis zu bringen?

  19. #59
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    Zitat Zitat von Mawal Beitrag anzeigen
    noch mal, sobald etwas in einer auktion steht, gehört es einem nicht mehr uneingeschränkt. warum auktionieren auktionshäuser nur sachen, die sie vor der nase haben?

    und ob jetzt kaputt oder keine lust macht keinen unterschied, man kann eine zusage nicht einhalten.
    Ulrich, dein Beispiel passt leider nicht. eBay stellt unter rechtlichen Gesichtspunkten kein Auktionshaus dar. Der Kaufvertrag wird nicht durch Zuschlag geschlossen. Eine klassische Auktion und eBay sind 2 paar Schuhe. Aber hier im Thread wird so einiges durcheinander geworfen.
    Grüße, Philipp



  20. #60
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Der Gesetzgeber aber nicht.
    Ich will das jetzt nicht unnoetig breit treten, aber bei "ich will nicht", ist das Objekt doch noch vorhanden und ich kann anscheinend gezwungen werden, eben genau dieses verkaufen zu muessen, waehrend bei "ich kann nicht", das Objekt nicht mehr vorhanden ist. Im ersten Fall KANN ich liefern, im zweiten Fall kann ich NICHT das angebotene Objekt liefern.

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