Herrschaften,

vorab erst einmal entschuldigung, dass ich ecuh (mal wieder) mit einem leidigen ebay Problem auf den Zeiger gehe wird wohl langsam Zeit, mich bei dem Verein abzumelden....

Habe folgendes Problem: im August das alte Handy meiner Tochter eingestellt (iPhone 3), dieses ist ihr während die Auktion lief in der Tiefgarage runtergefallen, Glas gesprungen, hab es dann in der Mülltonne entsorgt und die Auktion beendet. Jetzt gerade das Einwurfeinschreiben aus der Post gezogen, dass der damalige Höchstbiete das Handy für 2 Euro möchte ..... blabla bla... 8 Seiten Rechtsprechung aus dem Internet dazu .... Laut Ihm hat er nur keine Ansprüche, wenn das Gerät nachweislich gestohlen gemeldet wurde....

Stimmt das? Was ist für den Fall das das Gerät (wie bei mir) schlicht kaputt ging und ich es weggeworfen habe?

Gibt es Erfahrungen dazu?

Einfach das Schreiben ignorieren?

Was ein Terz, dass dafür Zeit draufgeht .... schon mal vielen Dank für eure Hilfe