Ihr weicht etwas vom Thema ab.![]()
Results 21 to 31 of 31
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13.10.2013, 21:34 #21
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13.10.2013, 21:36 #22Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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13.10.2013, 21:48 #23
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Abgeben auf keinen Fall. Behalten solange es geht. Ist doch eine schöne Erinnerung. Wenn dann verkaufen, kurze 38er kommen meist in gute Hände. Erlös wäre ca. 150, falls Stainlessvariante etwas mehr. In keinem Fall würde ich mit der Waffe unangemeldet und unabgestimmt zur Polizei fahren sondern das mit der Waffenbehörde vorher abklären.
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13.10.2013, 23:38 #24
Kommt behalten nicht in Frage?
Wenn ja, dann die Waffe zu einem Waffenhändler bringen, der nimmt Sie dann auf
"Sein" Waffenbuch und lagert diese ein.
Somit wäre sie aus dem Haus, sicher und rechtmäßig untergebracht und Du hättest
sie immer noch.
Wahrscheinlich müssest Du dann eine evtl. jährliche Verwahrungsgebühr zahlen.
Dann in einen Verein eintreten, eine Waffensachkundetest machen, 1 Jahr in dem
Verein trainieren und dann die Waffe ordnungsgemäß wieder übernehmen und in Deine
WBK eintragen lassen.
Natürlich musst Du dann danach immer noch ein Bedürfnis in Form von Training und Vereins
(Meisterschaften) nachweisen, wie natürlich einen Tresor der Sicherheitsstufe "B".
Du kannst bestimmt in einem Verein einmal an einem Probetraining teilnehmen und
wenn Dir das Sportschiessen nicht gefällt, dann weg damit, wie in den oberen Beträgen
bereits beschrieben.
VG
RalfVG
Ralf
..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"
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14.10.2013, 00:40 #25
Last edited by CHT; 14.10.2013 at 00:42.
mfg CHT = Claus
Windows kostet Nerven, Linux kostet Zeit und Mac kostet Geld!
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14.10.2013, 02:25 #26
Ich habe die Fälle schon öfters in unserer Verwandtschaft und Freundeskreis gehabt: Oft wurden die Waffen einfach nicht mehr gefunden.
Ein Brief an Behörde mit dem Inhalt reicht meistens: Verbleib der Waffe ist unbekannt und sobald man die Waffe findet, wird die Behörde selbstverständlich benachrichtigt.Gruss,
Bernhard
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14.10.2013, 10:07 #27ehemaliges mitgliedGast
Eben. Was bitte soll die Waffenbehörde bitte mit einer 86-jährigen Dame anstellen, die einen -zig Jahre alten Revolver nicht mehr findet ? Aufs Rad binden ? wohl kaum.
Last edited by Coney; 14.10.2013 at 12:08. Reason: Gesellschaftspolitisches Statement entfernt.
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14.10.2013, 11:58 #28
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- 186
Natürlich wird man eine 86-jährige Dame nicht mehr großartig bestrafen können, allerdings wird die Behörde Mittel und Wege finden, ihren Geldbeutel ein wenig zu erleichtern...daher wäre es gut, wenn der 38er wieder auftaucht.
Daher eine Frage an den TS:
Wurde der 38er auch umgeschrieben, also hat Deine Mutter eine WBK für diese Waffe?
Es kann nämlich auch sein, dass die Behörde im Rahmen der Bearbeitung der Daten zum Zwecke der Übersendung für das zentrale Waffenregister eine Karteileiche entdeckt hat und einfach mal nachfragt.Last edited by Coney; 14.10.2013 at 12:21. Reason: Gesellschaftspolitisches Statement entfernt.
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14.10.2013, 12:01 #29
Claus wurde geholfen.
Das Niveau sinkt.
Zeit, dicht zu machen. Oder?Beste Grüße, Sebastian
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I'm strong, healthy and full of energy
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14.10.2013, 12:04 #30
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14.10.2013, 12:08 #31
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