Wie schon vorher einmal geschrieben, wenn Du keine Rechnung hast steht die die Summe des KV abzüglich 19% MWST zu.
Wenn Du noch einen "alten" Gebäudevertrag so ca vor 1988 hast, wo von MWST Ersatz noch nicht die Rede ist, stehen Dir sogar die 100% inkl. MWST zu auch wenn Du keine Rechnung hast.

Besten Gruss
Achim