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  1. #1
    Sea-Dweller Avatar von Diamand&Pearls
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    Lightroom 4 und Canon 5 D Mark III Frage

    Ich habe 2 Fragen an euch, ich habe mir gestern die Canon 5 D Mark 3 gekauft dort war das neue Lightroom 5 und Premiere Elements dabei, da ich aber vor kurzem Lightroom 4 Vollversion gekauft habe, brauche ich das ja nicht mehr, ich möchte es gerne verkaufen das Lightroom 4 Vollversion, ich habe beim draufziehen nur diesen Key eingegeben, wenn ich es ja wieder rausschmeisse und das neue Lightroom 5 draufziehe, darf ich das doch verkaufen oder nicht???
    Habe es gerade jemand angeboten und ihm dasselbe auch so gesagt, darauf schrieb er mir das hier, jetzt bin ich ganz irritiert was falsch und was richtig ist, denn ich sehe ja auch gebrauchte Vollversionen in der Bucht
    Hier eine Kopie was er mir schrieb

    Hallo Carolin, ich bin versucht, gar nicht zu antworten, aber da du so offen mit deiner Antwort umgehst, will ich dir meinen Standpunkt erläutern. Es geht hier um das Urheberrecht. Kaufst du eine Software gehst du bestimmte Bindungen ein. Es war eine Klage von Adobe am Europäischen Gerichtshof wegen Weiterveräußerung anhängig, Der Gerichtshof hat entschieden und nun ist es an den deutschen Richtern, wie sie mit dem Entscheid umgehen.
    Da du nicht weißt, was dein Mac nach der Eingabe des Schlüssels gemacht hat, schlage ich vor, bei Adobe nachzufragen, ob unter dem Schlüssel eine Registrierung erfolgt ist. Soweit mein Vorschlag.
    Gruß und schönes Wochenende
    Hans-Jürgen


    Muss ich das jetzt weg schmeissen????


    Und dann noch eine ganz wichtige Frage, und ja ich habe das Handbuch schon voll durch gelesen,und habe mir auch das Kamerahandbuch noch heute dazu bestellt, aber ich will gerne so eine Collage machen, bei mir funktioniert das einfach nicht
    Was muss ich dort einstellen ,damit ich sowas hin bekomme, oder kommt diese Mehrfachbelichtung coolage erst am PC zustande? Im Video sieht das so aus, als macht die Kamera das alleine, ich sitz hier schon Stunden so eine Collage bekomm ich einfach nicht hin, kann mir da jemand helfen?
    Beim Zweiten Video vom TRaumflieger in der 20 Minute wird es dort auch gezeigt, bei mir funzt das einfach nicht, deswegen hab ich mir schon das teure Buch bestellt

    http://www.youtube.com/watch?v=Lcu8SdcsYnY

    http://www.youtube.com/watch?v=qAKLdaPglDU

  2. #2
    Wristshotkönig des Jahres Avatar von Koenig Kurt
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    Macht die Kamera intern. Ist Einstellungssache.

    Beste Grüße,
    Kurt

    I started out with nothin' and I still got most of it left

  3. #3
    Sea-Dweller Avatar von Diamand&Pearls
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    Zitat Zitat von Koenig Kurt Beitrag anzeigen
    Macht die Kamera intern. Ist Einstellungssache.

    Beste Grüße,
    Kurt
    Ja,jetzt weiss ich es, Michaelthementor youtubes den Typ erklärt halt immer genial
    Aber das mit Lightroom das muss ich noch wissen, nicht das ich wieder was verkehrt mache,darf man es also nie mehr verkaufen wenn man es nicht mehr braucht???

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Behalt das LR. Was willst mit der ollen 4er Version? Da gibt es ja keine Camera RAW updates mehr für.

  5. #5
    Sea-Dweller Avatar von Diamand&Pearls
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    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Behalt das LR. Was willst mit der ollen 4er Version? Da gibt es ja keine Camera RAW updates mehr für.
    Ja, das will ich doch auch Elmar, ich behalte das neue 5er Lightroom was bei der Kamera dabei war, ich will aber mein altes 4 er verkaufen, darf ich das ? Ich habs ja dann nicht mehr und schmeisse es komplett runter?

  6. #6
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    schmeiss es runter und verschenke oder verscherble den Key für die Version 4
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  7. #7
    Sea-Dweller Avatar von Diamand&Pearls
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    Zitat Zitat von mws Beitrag anzeigen
    schmeiss es runter und verschenke oder verscherble den Key für die Version 4
    Wieso sollte ich es verscherbeln, die Frage war ja ,darf ich es verkaufen ??? SELBST WENN ICH ES VERSCHENKE, wäre die Frage die gleiche

  8. #8
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    Zitat Zitat von Diamand&Pearls Beitrag anzeigen
    Wieso sollte ich es verscherbeln, die Frage war ja ,darf ich es verkaufen ??? SELBST WENN ICH ES VERSCHENKE, wäre die Frage die gleiche
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software

  9. #9

  10. #10
    ehemaliges mitglied
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    "Darf ich meine Lizenz übertragen?
    Ja. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kundendienstmitarbeiter*."

    Und warum fragst du hier? EuGH und Adobe sagen ja.

    "Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Juli 2012[Bearbeiten]
    Der EuGH stellt fest, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch Download gekaufte Software. Muss eine durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auf Aktualisierung auch dem Käufer der gebrauchten Software zu. Der verkaufende Erstkäufer, so der EuGH, darf keine Kopie der Software behalten.[1] Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie, erschöpft. Eine Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam."

    Quelle: wiki, siehe Link oben
    Geändert von ehemaliges mitglied (13.09.2013 um 20:08 Uhr)

  11. #11
    Sea-Dweller Avatar von Diamand&Pearls
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    "Darf ich meine Lizenz übertragen?
    Ja. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kundendienstmitarbeiter*."

    Und warum fragst du hier? EuGH und Adobe sagen ja.

    "Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Juli 2012[Bearbeiten]
    Der EuGH stellt fest, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch Download gekaufte Software. Muss eine durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auf Aktualisierung auch dem Käufer der gebrauchten Software zu. Der verkaufende Erstkäufer, so der EuGH, darf keine Kopie der Software behalten.[1] Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie, erschöpft. Eine Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam."

    Quelle: wiki, siehe Link oben
    Warum ich hier frage? Genau aus diesem Grund, der eine so ,der andere so? Also genauso schlau, am besten ich rufe dort Montags an, weiss wahrscheinlich auch hier keiner genau was richtig oder was falsch ist, und heutzutage muss man ja ganz vorsichtig sein

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Naja, das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union würde mir als "so" reichen.

  13. #13
    ehemaliges mitglied
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    Wen interessiert was Max Mustermann sagt, wenn Adobe und der Gerichtshof das bejahen? Lass dich am besten gleich mit Shantanu Narayen verbinden. Der kennt sich bei Adobe damit aus. Sag ihm schöne Grüße von Ralf.

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