Wir sind ein Großhandelsunternehmen und kaufen ein Produkt bei Hersteller A in Deutschland.
Dieses Produkt verkaufen wir an unseren Kunden B (auch in Deutschland), welcher es, wie sich im Nachhinein herausstellt, in die USA exportieren möchte.
Kunde B bittet uns nun, bzw. Hersteller A, ihm beim Ausfüllen der notwendigen Exportpapiere (Zolltarifnummern etc.) zu helfen.
Hersteller A verweigert die Hilfe, mit dem Hinweis darauf, dass man auch eine Vertriebstochter in den USA hätte, und das ganze Geschäft von vornerein darüber hätte abgewickeln müssen (zu viel teureren Preise, versteht sich...).
Eine ähnliche Argumentation ist von Hersteller A schön öfter angeführt worden, wenn das Thema Export in der EU angesprochen wurde. (Dazu muss man wissen, dass wir 99,9% unseres Umsatzes mit diesem Hersteller in D generieren).
Meiner bescheidenen Meinung nach sind diese Aussagen von A rechtlich betrachtet nicht ganz koscher, im Sinne des freien Warenverkehrs. Gut, vielleicht macht es einen Unterschied, wenn Ware in die USA exportiert werden soll, und es nicht um den Warenverkehr in der EU gehen soll. Sicherheitsbedenken kann es bei der Art von Produkt übrigens keine geben.
Ich sehe hier vielmehr den Versuch, die anderen Märkte zu schützen. Da man dort höhere Erträge mit seinen Produkten erzielen kann.
Wie seht ihr das?
Ergebnis 1 bis 11 von 11
Baum-Darstellung
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15.08.2013, 16:25 #1
Kurze rechtliche Einschätzung bzgl. Export-Geschäft erbeten
Gruß Frank
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