Zitat Zitat von Chris_DA-DJ-MC Beitrag anzeigen
Leider falsch.

Unterschied gesetzliche Gewährleistung des Händlers und freiwillige Garantie des Herstellers.

Garantie freiwillig, freiwillig, freiwillig… nach Gutdünken und Willkür des Herstellers, die Uhr ist „alt“ Hersteller verweigert Garantie, da ist es wurscht wann wo wie gekauft, DAS kann Rolex tun – weil FREIWILLIGE Garantie Leistung

Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler, NUIR dem Händler, der MUSS (sofern in der EU gekauft) nachbessern… in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das ein Mangel seit Anfang an bestand (auch vielleicht versteckt), Händler muss das Gegenteil beweisen wenn er die Gewährleistung (wegen unsachgemäßer Behandlung z.B.) verweigern will.
Nach den ersten 6 Monaten MUSS im Problemfall der Kunde nachweisen das das Problem von Anfang an bestand, d.h. im Zweifelsfall ist in der Praxis nach 6 Monaten auch mit Gewährleistung Schluss, wenn der Händler nicht mitspielen mag…

Also hier:
Gewährleistung…
Wohin?
Auf die Kanaren zum Händler. Punkt.
Rolex kann wenn sie denn wollen das Ganze in Kulanz als Garantie übernehmen.
Ganz so falsch war ich aber nicht. Die Gewährleistung ist eine Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer, ich hatte nirgends Rolex bzw. den Hersteller genannt.

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Im Grunde bist du doch der Dumme, wenn du dir beim offiziellen Händler was kaufst, was bei dem im Lager lag.