Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
3-4 Jahren nach auslieferung an den Konzi,ja kleinlich.Keine Frage.

Aber nach 8 Jahren ??

Denn noch bei einer WG Lünette und einem Schaden der wahrscheinlich altetersbedingt ist und durch die jahrelange Ausstellung im Schaufenster des Konzis entstanden ist ??

Meiner Meinung nach ist hier der Konzi in der Haftung und nicht Rolex.

Finde das Verhalten von Rolex bei einer 8 Jahre alten Uhr,die 2005 gerade mal 4700€ gekostet hat und wahrscheinlich jede PE beim Konzi auf dem Preisschild fleissig mit gemacht hat,überhaupt nicht kleinlich.
Bei einer 3-4 Jahre alten Uhr hätte ich allerdings auch eine andere Meinung.
Und die Garantieproblematik bei so einer alten Uhr sollte zumindest dem Geschäftsführer bekannt sein.
Den Kunden jedoch drüber nicht zu informieren,schützt den Konzi allerdings nicht viel bei Gewährleistungsansprüchen ...
Udo, ich kann verstehen, worauf Du raus willst, und ja, vielleicht kann man es so sehen.
Aber wenn ich Deinen Ansatz weiterverfolge, wäre Rolex in der Pflicht, zu alte Uhren (das muss dann genau definiert werden) vom Konzi zurückzukaufen, oder ihm zu untersagen, diese mit einem Garantiezertifikat (aktuell abgestempelt) zu verkaufen. Die Marketingabteilung in Genf hätte dann die Aufgabe, dem Kunden zu vermitteln: Kaufen Sie weltweit unser Spitzenprodukt nur bei autorisierten Fachhändlern und achten Sie zusätzlich darauf, dass die ihnen angebotene Uhr nicht älter als X Jahre und X Monate ist. Na dann Prost!