Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
... Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Konzi ja noch besteht ;-)
Also noch einen Urlaub demnächst buchen ;-)....
Allerdings nur wenn diese Frage hier mit einem klaren DOCH zu beantworten ist:

Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
... Einfuhrbescheinigung gibt es auch nicht?
Ansonsten könnte sich die erneute Aus- bzw. Einfuhr der Uhr von/nach D als gewagt herausstellen.
Die Kanaren sind steuerliches Sondergebiet, das heißt außerhalb der üblichen Freigrenzen gelten
dieselben Einfuhrbestimmungen wie bei einem Im- bzw. Export aus einem Nicht-EU-Land.