Ergebnis 1 bis 11 von 11
  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Kurze rechtliche Einschätzung bzgl. Export-Geschäft erbeten

    Wir sind ein Großhandelsunternehmen und kaufen ein Produkt bei Hersteller A in Deutschland.

    Dieses Produkt verkaufen wir an unseren Kunden B (auch in Deutschland), welcher es, wie sich im Nachhinein herausstellt, in die USA exportieren möchte.

    Kunde B bittet uns nun, bzw. Hersteller A, ihm beim Ausfüllen der notwendigen Exportpapiere (Zolltarifnummern etc.) zu helfen.

    Hersteller A verweigert die Hilfe, mit dem Hinweis darauf, dass man auch eine Vertriebstochter in den USA hätte, und das ganze Geschäft von vornerein darüber hätte abgewickeln müssen (zu viel teureren Preise, versteht sich...).

    Eine ähnliche Argumentation ist von Hersteller A schön öfter angeführt worden, wenn das Thema Export in der EU angesprochen wurde. (Dazu muss man wissen, dass wir 99,9% unseres Umsatzes mit diesem Hersteller in D generieren).



    Meiner bescheidenen Meinung nach sind diese Aussagen von A rechtlich betrachtet nicht ganz koscher, im Sinne des freien Warenverkehrs. Gut, vielleicht macht es einen Unterschied, wenn Ware in die USA exportiert werden soll, und es nicht um den Warenverkehr in der EU gehen soll. Sicherheitsbedenken kann es bei der Art von Produkt übrigens keine geben.

    Ich sehe hier vielmehr den Versuch, die anderen Märkte zu schützen. Da man dort höhere Erträge mit seinen Produkten erzielen kann.

    Wie seht ihr das?
    Gruß Frank

  2. #2
    Daytona
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    Eigentlich sollte doch Kunde B selber in der Lage sein, die Ware zu exportieren - verstehe (noch) nicht, wieso er explizit auf Hersteller A angewiesen ist?!

    Da Hersteller A aus Deutschland kommt, scheint es mir logisch, dass seine Produkte in USA teurer sind (er hat ja auch den Transport- und Papierkramaufwand). Trotzdem sollte es ihm egal sein, wo Du bzw. Dein Kunde kauft.
    Gruß
    Tobias
    --------------------------------------------------------------------------

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich sehe das jetzt etwas vereinfacht, aber helfen muss der Hersteller nicht! Er hat dir ein Produkt verkauft und muss alle dafür notwendigen Informationen liefern (Handbücher, Bescheinigungen etc.), die für das Land notwendig sind, in die er es verkauft hat (hier gesetzliche Bestimmungen in D). Dazu gehören keine Zollinformationen für USA.

    Aber ist es so schwer, die Informationen selber zu ermitteln und die Zollpapiere auszufüllen (Damit kenn ich mich leider nicht aus)?

  4. #4
    love_my_EXII
    Gast
    Was die Dokumentation angeht hat der Hersteller nach EU-Recht die Anforderungen des Bestimmungslandes zu erfüllen. Da das in diesem Fall klar Deutschland ist, hat der Hersteller auch nur diese Unterlagen zu liefern. Will ein 3ter, in diesem Fall euer Kunde exportieren, hat er für die nötige Dokumentation inkl. Notwendiger Zollpapiere zu sorgen.

    Es gibt natürlich die Möglichkeit einen Vertrag zu gestalten nach dem Papiere für Land X mitgeliefert werden müssen, das ist hier aber wohl nicht der Fall, und darauf würde ich mich als Wiederverkäufer auch nicht einlassen, die Fallstricke, gerade für US-Anleitungen und Papiere sind nicht ohne.

    Und natürlich hat der Hersteller ein Interesse selber am US-Markt zu agieren, er wäre schön blöd jetzt diese Arbeit für euren Kunden, mit dem er erstmal nichts zu tun hat, zu übernehmen.

    Gruß,
    Oliver
    Geändert von love_my_EXII (15.08.2013 um 16:54 Uhr)

  5. #5
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von love_my_EXII Beitrag anzeigen
    Was die Dokumentation angeht hat der Hersteller nach EU-Recht die Anforderungen des Bestimmungslandes zu erfüllen. Da das in diesem Fall klar Deutschland ist, hat der Hersteller auch nur diese Unterlagen zu liefern. Will ein 3ter, in diesem Fall euer Kunde exportieren, hat er für die nötige Dokumentation inkl. Notwendiger Zollpapiere zu sorgen.

    Es gibt natürlich die Möglichkeit einen Vertrag zu gestalten nach dem Papiere für Land X mitgeliefert werden müssen, das ist hier aber wohl nicht der Fall, und darauf würde ich mich als Wiederverkäufer auch nicht einlassen, die Fallstricke, gerade für US-Anleitungen und Papiere sind nicht ohne.

    Und natürlich hat der Hersteller ein Interesse selber am US-Markt zu agieren, er wäre schön blöd jetzt diese Arbeit für euren Kunden, mit dem er erstmal nichts zu tun hat, zu übernehmen.

    Gruß,
    Oliver
    +1

    noch einfacher,versucht mal eine Rolex nach USA ...
    Geht auch nur durch den Hersteller oder mit Trick 17 und viel Glück.
    VG
    Udo

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Ok, verstehe, wohin die Meinungen grundsätzlich tendieren.
    Habe auch vorhin noch einmal mit Hersteller A telefoniert. Man versucht, uns dort wenigsten mit der stat. Warennummer weiterzuhelfen, die wohl für den Export erforderlich ist. Um alles andere muss sich dann Kunde B kümmern.

    Erschwerend kommt wohl hinzu, dass das Produkt nicht eigenständig, sondern als Einbauteil einer grösseren Anlage exportiert werden soll. Aber mir egal, darum muss sich jetzt unser Kunde kümmern.

    Vielen Dank bis dahin!
    Gruß Frank

  7. #7
    love_my_EXII
    Gast
    Der Hersteller könnte ein Ursprungszeugnis bzw. ersatzweise eine Langzeitlieferantenerklärung austellen, das sollte alle Daten die euer Kunde braucht beinhalten.

    Davon abgesehen klingt es für mich so als ob Dokumentation bei eurem Kunden eine Baustelle ist? Ich erwähne hier nur am Rand Sicherheitshinweise nach ANSI, OSHA Regelungen usw. Ist alles kein Hexenwerk, aber bevor man etwas in die USA exportiert, sollte man sich damit mal beschäftigt haben. Die Fa. Kothes kann da weiterhelfen, z.B. ( nicht verwandt oder verschwiegert ) wenn es an der Doku hapert.

    Gruß,
    Oliver
    Geändert von love_my_EXII (15.08.2013 um 21:45 Uhr)

  8. #8
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Exportieren kann er wie er will, der Hersteller ist nicht verpflichtet dem unternehmen die Papiere für den Export in ein Drittland zu verschaffen.

    Als Zwischenhändler würde ich mich bei diesem Geschäft mal ganz intensiv mit dem Produkthaftungsgesetz beschäftigen, nicht das da unter Umständen noch etwas auf Euch zukommt.

    Das Thema ist nicht ganz ohne, gerade auch unter dem Aspekt der Gewährleistung etc., der hersteller kann sich immer gut auf seine Position zurück ziehen.

    Aber Sorry, bin kein RA
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  9. #9
    Oyster
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    Hersteller A verweigert die Hilfe, mit dem Hinweis darauf, dass man auch eine Vertriebstochter in den USA hätte, und das ganze Geschäft von vornerein darüber hätte abgewickeln müssen (zu viel teureren Preise, versteht sich...).
    Hier gleich den Einwand bringen, dass der Hersteller A den Auftrag komplett verlieren würde, der Kunde B kauft grundsätzlich z.B. nur in Deutschland ein. Es ist eine reine Verrechnungsgeschichte zwischen Hersteller A und seiner Vertretung in den USA.
    Viele Grüße

    Robert

  10. #10
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Ich glaube, A liegt richtig. Es gibt vielerlei Gründe für solche Restriktionen. Übrigens, wenn A gewerbliche Schutzrechte, z.B. auf der Ware angebrachte Marken, in D und US hat, könnte er den Export durch B sogar ganz unterbinden.
    Beste Grüße,
    Marcus


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  11. #11
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Suerlänner Beitrag anzeigen
    ...
    Als Zwischenhändler würde ich mich bei diesem Geschäft mal ganz intensiv mit dem Produkthaftungsgesetz beschäftigen, nicht das da unter Umständen noch etwas auf Euch zu ...
    Wieso sollte er das, er hat doch mit dem beabsichtigten Export nichts zu tun?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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