Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast

    Frage Frage zum Thema Scheidung und Immobilienschenkung.

    Mein Bruder hat seinem Sohn vor ca. 15 Jahren ein Miethaus übertragen, per Schenkungs-/Übertragsvertrag. Den Niesbrauch hat er sich vorbehalten und dieser ist im Grundbuch eingetragen. Zu dieser Zeit war sein Sohn bereits 4 Jahre verheiratet. Vor ca. 5 Jahren schenkte er Geld für ein Baugrundstück. Das wurde dann vom Sohn gekauft. Bei beiden Objekten, Miethaus und Grundstück, ist sein Sohn alleine im Grundbuch eingetragen.
    So wie es jetzt aussieht, werden sich Sohn und Schwiegertochter trennen. Davon hat er heute Nachmittag erfahren.
    Seine Bedenken sind, dass die Schwiegertochter im Falle der Scheidung Ansprüche geltend machen kann. Sein Hausanwalt ist leider verreist und erst in ca. 2-3 Wochen greifbar. Ist hier ein Rechtsanwalt, der mir Auskunft geben kann wie die Rechtslage aussieht? Hat die Schwiegertochter "Zugriff" auf die Immobilien?

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
    Registriert seit
    13.10.2012
    Beiträge
    13.486
    Hi,
    Vielleicht hilft das zum Verständnis.
    http://www.rechtsanwaeltin-luchtenbe...erwarten_haben
    Aber die Konsultation eines Anwalts macht wohl trotzdem Sinn.
    Ausserdem ist ja noch die Frage, ob die beiden einen Ehevertreg haben und was da drinnen steht.
    Einfach mal einen Anwalt mit Fachbereich Familienrecht befragen.
    Viele Grüße
    Geändert von Sailking99 (17.06.2013 um 20:55 Uhr)

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Vorab meinen Dank. Der Weg zum Anwalt steht ja an, ist aber leider erst nach dessen Rückkehr möglich. Ein Ehevertrag besteht meines Wissens nach nicht. Wir haben gerade noch einige Zeit telefoniert. Ggf. will er versuchen, die Immobilien vor Einreichung der Scheidung zurückzubekommen. Beim Miethaus gibt es wohl eine Klausel im Vertrag. Allerdings wäre das mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, ein Rechenexempel.

  4. #4
    Daytona Avatar von markus247
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    2.312
    Pauschal kann man deine Frage nicht beantworten. Was dein Bruder seinem Sohn geschenkt hat, ist in dessen End-, aber auch im Anfangsvermögen zu berücksichtigen. Anfangsvermögen auch dann, wenn es während der Ehe geschenkt wurde (sog. Zuerwerbsvermögen).

    Isoliert darf man die einzelnen Schenkgegenstände nicht betrachten, sondern im Gesamtpaket "Zugewinn". Ganz überschlägig kann man aber sagen, dass die Schwiegertochter deines Bruders nur vom Wertzuwachs profitiert. Der kann in der allgemeinen Immobilienpreisentwicklung liegen. Bei eurem Fall ist durch das Altern deines Bruders aber in jedem Fall der "belastende" Nießbrauchswert geringer geworden.

    Das sind aber nur Mosaiksteinchen zum ganzen. Wirklich zielführende Aussagen kann man nur Treffen, wenn man sich zuvor die Gesamtsituation vergegenwärtigt hat.

    Dein Neffe sollte sich möglichst bald (vorzugsweise noch vor der Trennung) von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Schreib mir doch wal, wo er lebt. Dann kann ich mal schauen, welcher Kollege dort in der Gegend zu empfehlen ist. Zudem sollte sich dein Bruder den Übergabevertrag noch mal anschauen. Vielleicht gibt es dort ja Rückforderungsrechte für den Fall der Trennung seines Sohnes. Das ist gar nicht selten.

    Wie auch immer, ich wünsche in jedem Fall viel Erfolg.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    13.05.2012
    Beiträge
    14.034
    Möglich wäre, dass sie 50% der Wertsteigerung des Objekte zwischen Schenkung an den Sohn und Zeitpunkt der Trennung erhalten könnte. Da Scheidung bereits ansteht, bin ich mir nicht sicher, ob Rückübertragungen auf den Vater helfen können...
    Aber alles wohl abhängig von mehreren Faktoren;
    Güterstand
    Gestaltung der Übertragungsverträge V an S
    Vielleicht sollte S und V erst einmal gedanklich vom Zahlungsfall ausgehen und dann den fachkundigen anwaltlichen Rat abwarten...

    Soweit mein Kenntnisstand, bin jedoch kein RA - also alles ohne Gewähr
    Ohne Signatur

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