Hallo,
da ja hier auch einige Rechtsexperten unterwegs sind mal eine Frage zum Thema Kündigungsfristen:
Vorgeschichte:
Gem. MTV Banken habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, habe also frühzeitig am 17.07. zum 30.09. gekündigt.
Andersherum hätte mein Arbeitgeber eine Kdg.-frist von 6 Monaten einzuhalten.
Jetzt ist ein Vertrag aus 1996 (Änderung des Ursprungsvertrages aus 1995) aufgetaucht, den ich nicht in meinen Unterlagen hatte der folgendes besagt:
Verlängert sich die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist, gelten diese Kdg-fristen auch für den Arbeitnehmer.
Demnach ist mein AG der Meinung, dass der Termin 31.12. ist/wäre.
Laut Auskunft eines unserer Betriebsratsmitglieder sind solche Vereinbarungen gem. irgendwelchen Gerichtsurteilen aber unwirksam, der Tarifvertrag hat immer Vorrang vor solchen einzelvertraglichen Vormulierungen, diese wäre somit unwirksam.
Kann das einer der anwesenden "Gelehrten" bestätigen?
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank für alle eure Infos, bin echt etwas![]()
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im Augenblcik.....
Gruß,
wolfi
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19.07.2007, 15:09 #1
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Wichtige Frage zum Thema Kündigungsfristen!
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