Zitat Zitat von Insoman Beitrag anzeigen
Strafanzeige kannst Du selbstverständlich erstatten.
Kannst Du bei jeder Polizeidienststelle kostenfrei erledigen. Er wird dann zur Anhörung geladen - ob es was bringt sei mal dahingestellt, eventuell sieht er sich aber wenigstens genötigt de Kohle zurück zu zahlen
Was brauch ich da alles?
Mail von ebay über die ersteigerte Ware und Kontoauszug von der Überweisung? Noch was?