Wenn ich eine gebrauchte Uhr kaufe bzw. verkaufe, dann mache ich das nicht ohne Kaufvertrag.
Bei dem allseits bekannten und verwendeten Kaufvertrag über gebrauchte Uhren steht doch ein Passus, bei dem der VK die Echtheit zusichert und der Käufer unverzüglich beim Hersteller oder Konzi die Echtheit prüfen lassen wird.
Insofern habe ich doch mit diesem Kaufvertrag schon das Mittel in der Hand, das mir die Echtheit garantiert. Welcher VK, der seine Adresse und Personalausweisnummer im Kaufvertrag angibt, würde dann ein Fake verkaufen (wissentlich)?
Das heisst aber dann auch in aller Konsequenz, dass ich die Uhr sofort beim Konzi zur Prüfung abgebe oder direkt zu Rolex einschicke.
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13.05.2013, 20:19 #16
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Gruss aus der Hauptstadt von Hubertus.
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