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  1. #1

    Hausbau - Frage / bevor es zum Streit kommt

    Hallo,
    ich möchte Euch um Eure geschätzte Meinung bitten. Wir haben letztes Jahr mit einer Hausbau-Firma einen Bauwerksvertrag geschlossen. Die Firma bietet einen Festpreis über 6 Monate bis Baubeginn. Nach unserer Unterschrift hat die Einreichung des Bauantrag 3 Monate gedauert, die Bearbeitung durch das Bauamt ebenfalls. Der Bauantrag war zunächst fehlerhaft und unvollständig. Der wirkliche Baubeginn ist erst jetzt (Winter bedingt) nach 10 Monaten. Unsere Baufirma hat uns jetzt eine Preiserhöhung geschickt. Die Firma hat dazu versäumt, ein Enddatum für die Preisbindung in den Vertrag zu schreiben. Das Feld ist nicht ausgefüllt. Erst in der Auftragsbestätigung steht ein Datum.

    Nun meine Frage :
    Würdet Ihr zahlen? Mir ist bewusst das eine Auftragsbestätigung, die Bestandteile enthält die nicht im Vertrag stehen, nicht viel wert ist. Ich habe jedoch die Befürchtung das die Baufirma nicht weiter baut, wenn ich nicht den Zusatzauftrag unterschreibe,
    Soweit Danke schon mal und Grüße!
    Grüße! Christoph

  2. #2
    War die Firma auch für den Bauantrag verantwortlich? Was war terminlich für die Zeit bis Bauantrag vereinbart? War's ein Fertighaus? Wer hat den Entwurf gemacht, auch diese Firma? Wie war die Zeit bis Baubeginn vertraglich geregelt? Gab's Abmachungen, wann genau der Bauantrag eingereicht werden muss?
    77 Grüße!
    Gerhard

  3. #3
    RAMichel
    Gast
    Ab wann soll die 6-Monats-Frist laufen? Ab Erteilung der Genehmigung? Und wer ist für die Bauanträge verantwortlich?

  4. #4
    Daytona Avatar von oberstklink
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    2.597
    Themenstarter
    Danke Euch schon mal!
    War die Firma auch für den Bauantrag verantwortlich? - Baufirma
    Was war terminlich für die Zeit bis Bauantrag vereinbart? nichts
    War's ein Fertighaus? -nein ein Massivhaus
    Wer hat den Entwurf gemacht, auch diese Firma? ja
    Wie war die Zeit bis Baubeginn vertraglich geregelt? da gibt es in den Vertragsbedingungen nur allgemein gehaltene Sätze. Das die Fa. den Bauantrag erstellt und wir Unterlagen (Vermessung etc ) zur Verfügung stellen müssen (was wir gemacht haben)
    Gab's Abmachungen, wann genau der Bauantrag eingereicht werden muss? nein

    Ab wann soll die 6-Monats-Frist laufen? Ab Erteilung der Genehmigung? nein die Festpreisgarantie galt ab Vertragsunterzeichnung bis Baubeginn (für einen Zeitraum von 6 Monaten) und für die Bauzeit
    Und wer ist für die Bauanträge verantwortlich? die Baufirma


    In den Vertragsbedingungen steht zum Festpreis:

    Für die auszuführende Bauleistung erhält der AG einen Festpreis, siehe Bauwerksvertrag (da ist halt kein Datum eingetragen).
    Sollte der Auftraggeber bis zum Ablauf der Festpreisbindung die benötigten Voraussetzungen nicht erbracht haben ist der AN zu einer Preisänderung berechtigt.(wir haben bestens mitgewirkt)
    Grüße! Christoph

  5. #5
    Daytona Avatar von markus247
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    2.309
    Auch wenn gleich wieder vor der angeblichen Keule gewarnt wird:

    Ab zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Und zwar zur Beratung. Danach kann man immer noch selbst mit den weiteren Vertragbeteiligten verhandeln....
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  6. #6
    Würde ich auch machen...
    Was ist das für eine Firma?!
    Total unseriös!

    Lg
    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, aber jeder Augenblick ist ein Geschenk!

    liebe Grüße Klaus


  7. #7
    Milgauss Avatar von Rollit
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    Ich persönlich kenne 2 (kannte 3) Firmen, denen sowas öfter "passiert" ist.

    Bedeutet fehlerhaft und unvollständig, dass das Bauaufsichtsamt Nachforderungen hatte oder das ihr den ges. Bauantrag wieder zurück bekommen habt?

    Eine Bauzeitgarantie d. h. bis wann der Bau abgeschlossen werden muss gibt es?
    Geändert von Rollit (30.03.2013 um 08:03 Uhr)
    Rolli

  8. #8
    Daytona Avatar von oberstklink
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    2.597
    Themenstarter
    Zitat Zitat von Rollit Beitrag anzeigen
    Ich persönlich kenne 2 (kannte 3) Firmen, denen sowas öfter "passiert" ist.

    Bedeutet fehlerhaft und unvollständig, dass das Bauaufsichtsamt Nachforderungen hatte oder das ihr den ges. Bauantrag wieder zurück bekommen habt?

    Eine Bauzeitgarantie d. h. bis wann der Bau abgeschlossen werden muss gibt es?
    Ja es fehlte die Bauvorlageberechtigung und dem von uns beauftragten Vermesser wurde die Lage des 2. Stellplatzes falsch mitgeteilt. Der lag nicht im Baufeld was das Bauamt moniert hat. Die Folge waren 2 Wochen Verzögerung und 300 Euro Mehrkosten für einen neuen Lageplan( die wir bezahlt haben).
    Grüße! Christoph

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
    Auch wenn gleich wieder vor der angeblichen Keule gewarnt wird:

    Ab zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Und zwar zur Beratung. Danach kann man immer noch selbst mit den weiteren Vertragbeteiligten verhandeln....
    Genau so.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  10. #10
    Double-Red
    Registriert seit
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    8.476
    Ich weiß, von der Ferne und im Internet redet es sich leicht, aber ich ließe nur ungern jemanden auf mein Grundstück, der mir schon ne Preiserhöhung schickt, noch bevor er einen Handgriff getan hat....

    Aber egal, auch wenn du das doch nicht zahlst, der holt es sich halt dann anderwertig von dir.

  11. #11
    Submariner Avatar von switchhousing
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    Frankfurt
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    322
    Kein guter Start,
    auch von mir der Tipp, umgehend zum Anwalt. Alles andere macht wenig Sinn, und ich hoffe für Euch Ihr habt die Firma genau geprüft und genügend Reverenzen SELST begutachtet.
    Gruß Alex

  12. #12
    Daytona Avatar von oberstklink
    Registriert seit
    28.06.2009
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    2.597
    Themenstarter
    Zitat Zitat von max mustermann Beitrag anzeigen
    Ich weiß, von der Ferne und im Internet redet es sich leicht, aber ich ließe nur ungern jemanden auf mein Grundstück, der mir schon ne Preiserhöhung schickt, noch bevor er einen Handgriff getan hat....

    Aber egal, auch wenn du das doch nicht zahlst, der holt es sich halt dann anderwertig von dir.
    Und genau das ist meine Befürchtung. Ein möglicher Rechtsstreit würde den Bau verzögern. Und wenn es nicht so weit kommt ist die Firma sicher in der Lage unbemerkt Baukosten einzusparen und sich so die Preiserhöhung indirekt zu holen.
    Auf Eure Ratschläge hab ich gehört und bin dem Verband privater Bauherren beigetreten. Die bieten eine Baubetreuung und Rechtsberatung. Soweit Danke und Grüße!Christoph
    Grüße! Christoph

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