Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
100.000€ Einlagensicherung gäbe es auch nicht bei etwa einer deutschen Bank, da diese Sicherung nur für (Giral)Geld auf Konten etc. gilt. Auch für Aktien greifen die 100.000€ z.B. nicht, sollte die Bank diese trotzdem veruntreut haben, obwohl es Sondervermögen ist, gilt eine Einlagensicherung von lediglich 20.000€ pro natürlicher Person.
Danke für diese Klarstellung, das war mir nicht bekannt.