Habe ich aber richtig verstanden, dass die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen waren? Dann könnte die Uhr die letzte Grotte sein und überall kaputt, aber Du würdest als Verkäufer für gar nichts mehr haften.
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22.02.2013, 23:06 #41ehemaliges mitglied 24812Gast
Sachmangel hin oder her. Du schreibst selbst, dass Du nicht mehr an die Gravur gedacht hast. Somit liegt der Fehler doch ganz klar bei Dir. Entweder bietest Du ihm jetzt die geforderten 20€ Nachlass an, oder ziehst die Rückabwicklung vor. Bei Letzterem wirst Du sehen wie ernst es dem Käufer ist. Jetzt einfach zu unterstellen, dass er nur den Preis drücken will, ist mir zu platt und zu billig. Sollte es so sein, bist Du die Uhr los, ansonsten erstattest Du ihm den Betrag.
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23.02.2013, 00:53 #42Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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23.02.2013, 01:01 #43
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23.02.2013, 01:02 #44
Na ja, Nico. Der Ausschluss der Gewährleistung endet ja bei der Arglist. Ob eine Gravur auf dem Deckel darunter subsumiert werden kann, mag diskutabel sein. Aber "die letzte Grotte" wird man so jedenfalls nicht ohne Probleme los.
Mir wäre es einen Rechtsstreit nicht wert.
Edith sagt, dass es Peter wohl ähnlich sieht...Geändert von markus247 (23.02.2013 um 01:03 Uhr)
Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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23.02.2013, 02:25 #45
Also wenn ich irgendwas verkaufe mit Personalisierung, dann mach ich davon ein Foto oder erwähne es im Text. Gibt doch immer nur Ärger so man irgendetwas verschweigt. Dadurch ist stress schon vorprogrammiert, egal ob eine Tissot, eine Nikon ein Stuhl oder sonstwas.
Ich möchte auch keine Uhr mit einer privaten Gravur. Mit Sachmangel hat das zwar glaube ich nichts zu tun, aber das Produkt ist einfach fehlerhaft beschrieben.
Der Ton ist natürlich mehr als speziell. Aber es gibt halt auch solche Menschen, die Reaktion schließt du aus indem du (!) keine Fehler machst. Nimm den Wecker zurück.Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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23.02.2013, 07:11 #46
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23.02.2013, 08:06 #47
Wäre ich Rechtsanwalt, würde ich es natürlich machen, aber nach Zeitaufwand abrechnen
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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23.02.2013, 12:12 #48RAMichelGast
Dann gibt es aber keinen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch im Obsiegensfalle.
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23.02.2013, 12:12 #49
Markus, das war vielleicht etwas drastisch ausgedrückt, ja. Aber wer Dinge von Fremden unter Ausschluss der Gewährleistung kauft, geht immer ein Risiko ein.
An Stelle des TS würde ich weiter ruhig schlafen können...Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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23.02.2013, 12:17 #50
Da gebe ich dir vollständig recht. Mir würde das auch keine schlaflosen Nächte bereiten. Das hängt aber mit der wirtschaftlichen Seite zusammen. Bei einer Patek mit ´nem Haufen Komplikationen und einem gleichgelagerten Problem wäre mein Gang zum Anwalt eine sichere Sache...
Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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23.02.2013, 12:19 #51ehemaliges mitglied 24812Gast
Ich finde es insgesamt eigentlich befremdlich, dass man etwas verschweigt und den Käufer darauf sitzen lassen will - Recht und Gesetz, Absicht oder nicht, hin oder her. Da erwarte ich vom Threadstarter eine gewisse Charakterstärke und nicht das Suchen von Zuspruch für sein Handeln.
Dass die Antwort des Käufers vom Wortlaut her anders hätte ausfallen können steht außer Frage. Ggf. ist er ein impulsiver Mensch und hat direkt nach dem Auffallen der Gravur überreagiert. Das jetzt aber als Grund dafür zu suchen, dass man ihn auf dem in meinen Augen mangelbehafteten Artikel sitzen lässt, finde ich ist eine bodenlose Frechheit.
Nicht jeder ist so betucht wie viele hier, ggf. ist für den Käufer der Kaufpreis eine Menge Geld.Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (23.02.2013 um 12:23 Uhr)
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23.02.2013, 12:26 #52
Das habe ich auch zu keiner Zeit behauptet. Unabhängig von der jeweiligen finanziellen Ausstattung ist es aber doch ein Unterschied, ob Kosten in Höhe von 72,50,- € oder eben solche in satter vierstelliger Höhe entstehen.
Persönlich würde ich den Wecker übrigens auch zurücknehmen, wenn mir die Angabe zu der Gravur beim Angebot durchgerutscht wäre.Gruß, Markus
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23.02.2013, 13:06 #53
Also ich finde die Ratschläge ebenfalls sehr befremdlich. Wenn wir den Tonfall des Käufers außen vor lassen, liegt die "Schuld" ganz klar beim Verkäufer. Es geht doch hier nicht um den Betrag den sie Uhr kostet, sondern um das Prinzip. Eine Gravur ist meiner Meinung nach ein Merkmal, das ich beim Verkauf angeben muss. Ich wollte keine Uhr mit Gravur. Zumindest wenn ich diese im Glauben kaufe, dass sie keine hat. Weiß ich es, ist es etwas anderes.
Euch möchte ich hören, wenn Ihr ein Auto kauft, um im Armaturenbrett steht der Name der Beifahrerin eingraviert. Ach ne, DAS ist ja was anderes, kostet ja mehr...
Nochmals, unabhängig vom Tonfall, kleine Brötchen backen: entschuldige Dich für das im Verkaufstext "vergessene" Detail und biete ihm die Rückname an. Hast DU da keinen Bock drauf, überweise ihm den Betrag den er haben will oder handel mit ihm eine andere Summe aus.
Ein bisschen Anstand schadet nie. DU hast was vergessen, nicht der Käufer.
Achso: Ist eine Gravur im Endeffekt für einen Unbeteiligten nicht letztlich ein großer hässlicher Kratzer?Geändert von Lübke (23.02.2013 um 13:09 Uhr) Grund: Frage hinzugefügt
Beste Grüße, Sebastian
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23.02.2013, 13:15 #54
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23.02.2013, 13:20 #55
Ich wäre ja voll bei Euch, wenn der das direkt moniert hätte. Aber erst schreiben, dass die Uhr in einem sehr guten Zustand ist, und dann am nächsten Tag die Gravur bemängeln?
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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23.02.2013, 13:49 #56
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Nur, dass ich das jetzt ganz richtig einordnen kann: wegen 20.- (in Worten: zwanzig) machst Du so ein Fass auf?
Und ums Prinzip kanns ja wohl a net gehen, da Du ja offensichtlich vergessen hast, die Gravur zu erwähnen!LG, Oliver
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23.02.2013, 13:51 #57ehemaliges mitglied 24812Gast
Was ändert das? Es kann doch vorkommen, dass man einen Artikel bekommt, ihn ggf. unter terminlichen Druck auf die Schnelle begutachtet und erst im Nachhinein einen Mangel feststellt. Er will ja einen Tag später keinen Kratzer bemängeln, den er ggf. selbst verursacht hat, sondern eine dem VK bekannte Gravur auf der Rückseite. Meines Erachtens vollkommen ok. Einzig und allein nicht ok ist das Händeln des Käufers.
Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (23.02.2013 um 13:52 Uhr)
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23.02.2013, 14:07 #58
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23.02.2013, 14:18 #59
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23.02.2013, 14:21 #60
Um welche Summe geht's hier noch mal? Zurück damit und gut - oder schick ihm die 20,-, fände ich auch fair. Eine nachträgliche Gravur des Bodendeckels gehört in der Verkaufsbeschreibung erwähnt, da gibt's hoffentlich keine zwei Meinungen.
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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