Wer von einem Polizisten wegen eines vermeintlichen Verstoßes angehalten wird, sollte schweigen. Denn signalisiert ein Verkehrssünder den Vorsatz für eine Tat, verdoppelt sich schnell das Bußgeld.

"Wer nichts sagt, sagt zumindest nichts Falsches", resümiert Mielchen für Verkehrskontrollen und Unfallsituationen. Die Auskunftspflicht gegenüber der Polizei beschränke sich auf Angaben zur eigenen Person. Werde danach verlangt, müssten auch Führerschein und Fahrzeugpapiere vorgezeigt werden. Die passende Antwort auf alle weiteren Fragen laute: "Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern."

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Vermutlich nicht die dümmste Strategie ...