Zitat Zitat von thomas171076 Beitrag anzeigen
Gut, soweit die Theorie, Georgios.

Abzugeben habe ich leider keine, auch wenn Du sie gerne hättest , bin froh, dass ich sie habe...besoldet nach R3
Gerne hätte? Nein danke.

Zitat Zitat von thomas171076 Beitrag anzeigen
Ich kann nurmehr darauf zurückkommen...eine Garantie ist freiwillig! Und auch -in der Praxis- die Anerkenntnis derselben. Genauso handhabt es auch Rolex!
Siehe vorherige Posts.

Zitat Zitat von thomas171076 Beitrag anzeigen
Ließ Dir die Garantiebedingungen durch (kleines grünes Heftchen welches beim Kauf der Uhr beigefügt war) und Du wirst erkennen, dass es kein durchsetzbarer Text ist. Es mag sein, dass, wie mein Vorredner es erkannt hat, es zumindest theoretisch die Möglichkeit der Geltendmachung gibt, in der Praxis ist es aber schlechterdings unmöglich gegenüber Rolex zu beweisen, dass im Einzelfall ein Tatbestand vorliegt, der von der Garantie erfasst ist oder nicht.
Die rechtliche Situation wie auch die Tatsache, dass der Inhalt der Garantiebedingungen mit Zustandekommen des Kaufs sehr wohl bindend sind, ist davon unberührt. Die geschickte Auslegung der Bedingungen führt eben nicht dazu, dass sie nicht verbindlich sind.

Zitat Zitat von thomas171076 Beitrag anzeigen
Aber, das ist ja das schöne in unserem Lande, jeder kann so seine Meinung und Überzeugung haben...
Und manchmal sogar geschickt und zweideutig formuliert! ;-)

Zitat Zitat von thomas171076 Beitrag anzeigen
Ach ja, das Az. eines Urteils, in dem abschließend gegenüber einem Hersteller eine Garantieleistung erzwungen wurde, kann gerne noch gepostet werden...
Das Fehlen eines solchen Urteils beweist aber nichts. Oder kannst Du mit einem Urteil nachlegen, bei dem gegen den Käufer und für den Hersteller entschieden wurde?