Das wiederum ist nun bei allem Verständnis für so manch unqualifizierten Beitrag auch nicht der richtige Weg und verdient sicherlich nicht auch noch Bestätigung, da gerade auch rechtlich in keiner Weise korrekt.
Natürlich ist eine entsprechend vereinbarte Garantie rechtlich einforderbar, die Bedingungen dazu können aber frei(er) vereinbart werden im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung. Und auch eine entsprechende Rechnungsbeinringung könnte wohl in den Garantiebedingungen vereinbart sein, wobei ich diese konkret bei einer Rolex-Ganatie nicht kenne.
Ein wenig mehr Sachlichkeit und weniger Intuitivität würden Dikussionen wie dieser sicherlich gut tun.
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Thema: Garantiefall Rolex
Hybrid-Darstellung
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07.03.2013, 21:33 #1Harald
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07.03.2013, 21:40 #2Steve McQueen
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07.03.2013, 22:55 #3
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08.03.2013, 12:30 #4
§ 443 BGB
Auszug:
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
PS.: Nein, ich bin kein Jurist. Aber was für eine Robe hättest Du denn abzugeben?Georgios
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08.03.2013, 15:55 #5
Gerne hätte? Nein danke.
Siehe vorherige Posts.
Die rechtliche Situation wie auch die Tatsache, dass der Inhalt der Garantiebedingungen mit Zustandekommen des Kaufs sehr wohl bindend sind, ist davon unberührt. Die geschickte Auslegung der Bedingungen führt eben nicht dazu, dass sie nicht verbindlich sind.
Und manchmal sogar geschickt und zweideutig formuliert! ;-)
Das Fehlen eines solchen Urteils beweist aber nichts. Oder kannst Du mit einem Urteil nachlegen, bei dem gegen den Käufer und für den Hersteller entschieden wurde?Georgios
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08.03.2013, 17:46 #6Steve McQueen
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