Zitat Zitat von uhrenmaho Beitrag anzeigen
Ist er nicht damit einverstanden, bekommt er die letzte
Mitteilung mit dem dezenten Hinweis:
Anzeige wg. Betruges
Schreiben am zuständigen FA mit Kopie Betrugsanzeige
Schreiben an Ebay mit Kopie Betrugsanzeige
Schreiben an Omega mit Kopie Betrugsanzeige

Aber nochmal: Bitte nicht sinngemäß schreiben: Wenn du mit diesen Bedingungen nicht einverstanden bist, dann.....

Genau das ist nämlich, was der Jurist als "verwerfliche Zweck-Mittel-Relation" bezeichnet.

Du darfst eine Rückabwicklung verlangen.
Du darfst ihn anzeigen.
Du darfst aber nicht mit Anzeige für den Fall drohen, dass er die Rückabwicklung verweigert.