Du solltest tatsächlich eine nachweisbare Versandart wählen, das Einwurfeinschreiben ist da eine Möglichkeit. Aber auch ein Einschreiben mit Rückschein führt dazu, dass du deiner Pflicht genüge getan hast. Es ist dann sein Problem, wenn er es nicht abholt.
Auf Vorkasse hast du keinen Anspruch. Im Idealfall hast du auch noch einen Zeugen, der das Eintüten und Absenden des Bandes bestätigen kann.

Vorsicht mit der Ankündigung, das Band an Omega zu senden. Wenn du das mit Forderungen bei der Rückabwicklung verknüpfst, bist du recht schnell im strafrechtlich relevanten Bereich der Nötigung.

Viel Erfolg!