Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
Du must im Erstfall den Nachweis der Rücksendung erbringen,also darfst du und must du den Versand wählen bei dem das möglich ist.
Egal was der VK sagt,will .....
Udo, es gibt ein sogenanntes Einwurf-Einschreiben, welches auch Christian
gewählt hat. Dabei wirft m.E. der Briefträger den Brief ein und unterschreibt
das.

LG Manfred