Zitat Zitat von drpm Beitrag anzeigen
Genau, das ist ja der Grund, dass ich schon ein paarmal gefragt habe, ob man das von vorne sieht. So ganz verstanden habe ich es aber noch nicht. Wenn dem so wäre, müsste ich nichts nachweisen, dann sieht man es, sofern man wirklich sehr gut Bescheid weiß, ja auf seinen eigenen Verkaufsbildern.
Wie schon mehrfach hier geschrieben,man sieht es nicht von vorne.Ist auch völlig uninteressant da du die Uhr persönlich abgeholt hast,du hast sie gesehen,für gut befunden und mit genommen.
Was du erst später festgestellt hast,durch deine Unwissenheit und das Wissen anderer,interessiert weder ebay noch irgend ein Gericht.
Gekauft wie gesehen,denn das was du jetzt bemängelst ist durch deine Abholung,Besichtigung und Mitnahme kein Mangel mehr.

Wirst du dich mit abfinden müssen.