Zitat Zitat von walk Beitrag anzeigen
Ich finde es total super dass ich mir vor sechs Wochen meinen ersten VW gekauft habe - Gottseidank ist er schon zugelassen - http://www.nzz.ch/wirtschaft/schweiz...823#kommentare
Die Frage ist, ob die bereits zugelassenen Fahrzeuge mit VW-Dieselmotor ihre Zulassung behalten dürfen. Zumindest in Deutschland schätze ich die Lage rein rechtlich so ein, dass die Voraussetzungen, unter denen die Zulassung erteilt wurde, nicht mehr gegeben sind und die Zulassung diesen Fahrzeugen entsprechend entzogen werden muss. Soll heißen: Unter Umständen stehen hier bald ein paar hunderttausend nicht zulassungsfähige VW / Audi / Skoda / Seat und werden quasi wertlos. Dann geht der richtige Stress für Volkswagen erst los, weil man ihnen vorwerfen wird, dass sie wissentlich Autos unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft haben und sich so Schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Selbst, wenn VW nachbessert wird das einen erhöhten SCR-Verbrauch bzw. erhöhten Dieselverbrauch bei Fahrzeugen mit Speicherkat nach sich ziehen und ggf. eine andere CO2-Ausstoß-Bewertung mit entsprechend gestiegener KFZ-Steuer. Die Kosten würden für den Verbraucher also steigen und auch dann würde ich VW in der Pflicht sehen, denn die CO2-Angabe ist genauso wie der Verbrauch eine Eigenschaft, die vorher zugesichert wurde.

Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
In der Schweiz fahren doch eh nur Topmotorisierungen rum wie R, RS, R32. Die Anzahl an kleinen Dieseln sollte da doch nicht ins Gewicht fallen, oder?
Nee, in der Schweiz fahren auch erstaunlich viele Diesel rum inzwischen. Ausserdem stellt sich mir die Frage, ob wir wirklich davon ausgehen können / sollten, dass bei den Benzinern keine Manipulation stattfand. Da könnte man schließlich auch manipulieren und den Motor mit der gleichen Prüfzyklenerkennung einfach magerer laufen lassen, während auf der Straße das Gemisch für mehr Laufruhe und Leistung wieder etwas angereichert wird.