Zitat Zitat von Sippel Beitrag anzeigen
Ich meine die Gebühren für den Anschluss.wir hatten bisher eine Klärgrube und keinen Abwasseranschluss,dieser ist erst dieses Jahr dazu gekommen.Die dafür fälligen Gebühren meine ich ob ich die ansetzen kann?
Sorry das die Infos nur stückweise kommen,was braucht ihr noch?
OK, dann war das Grundstück prinzipiell ja schon an das öffentliche Netz angeschlossen, insofern entfallen dann diese Kosten auf´s Gebäude und nicht auf´s Grundstück. Auch wurde m.E. nichts "Neues" geschaffen sondern lediglich eine funktionale Verbesserung etwas bereits vorhandenem. Insofern sollte § 35 a EStG einschlägig sein.
Nun stellt sich halt nur noch die Frage bzgl. des gesonderten Ausweises des Lohnanteils in der Rechnung.