Habe die letzten Stunden recherchiert. Teils aber keine aktuellen Quellen. Daher würde ich mich über Feedback zu meinen Ergebnisse freuen.
Muss prinzipiell vereinbart werden. Aber großes Fragezeichen betreffend dieses Punktes.Daher meine erste Frage, ob deutsches Recht anzuwenden ist, wenn ich zu 90% in AUT arbeite?
Ad Lohnsteuer/SozialversicherungDie zweite Frage ergibt sich hinsichtlich Versteuerung und Abführung/Koordination der Versicherungsbeiträge (Sozial-, Pensionsversicherung). Über die Firma wird in GER versteuert. Mir gehts prinzipiell darum keine Beiträge zu verlieren bzw. zu vermeiden, dass das AUT-Finanzamt bei mir anklopft und Geld will. Die nächste Frage bezieht sich auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung: wenn ich in GER angestellt bin, muss ich etwas beachten, wenn ich in Österreich lebe und hier das Gesundheitssystem nutzen möchte?
Alle Grundfreibeträge sind in den Rechnern enthalten.Stimmt es, dass bei den deutschen Brutto-Netto-Rechnern der Grundfreibetrag bereits enthalten ist? Ich komme bei der gleichen Summe auf 2000€ mehr Netto pro Jahr in AUT, was das Ganze erzeit extrem unattraktiv erscheinen lässt [Klasse I, keine Kinder, rest auf Default (also alles gesetzlich)].
Rechner_GER
Rechner_AUT
Hier ist die Rede von 10% der Normalarbeitszeit von 40h. Ist das das Maximum? Steuerlich begünstigt?Eine Überstundenpauschale ist dabei. Ist die in GER steuerfrei/steuerlich begünstigt? Wie viele Überstunden kann man pro Monat tatsächlich mit einer Pauschale abgelten, wenn man kein leitender Angestellter ist?
Beispielsweise ist die Zulässigkeit eines örtlichen Verbotsumfangs über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eher die Ausnahme.Ist eine Konkurrenzklausel für den kompletten deutschsprachigen Raum bis zu 3 Jahre nach Ausscheiden aus der Firma rechtlich zulässig? Von irgendwas muss ich ja leben, wenns mit der Firma nicht klappt.
Die Dauer des Wettbewerbsverbots darf maximal zwei Jahre betragen.
Konkurrenzverbot
Ist die Klausel damit komplett nichtig?
Danke an alle, die sich doch noch die Zeit nehmen auf dieses sensible Thema zu antworten.
Ergebnis 1 bis 7 von 7
-
16.12.2012, 14:26 #1
Firma mit Sitz in GER, Arbeitsplatz in AUT [Versteuerung, Arbeitsrecht]
Liebes allwissendes Forum,
ich denke derzeit über einen Arbeitsplatzwechsel nach. Konkret geht es um ein Angebot einer Firma, deren Stammsitz in Bayern ist, aber in Österreich eine Zweigstelle hat. Arbeiten werde ich weiterhin in Österreich, aber der Arbeitsvertrag beruht auf deutschem Recht. Angemeldet bin ich ebenfalls in GER. Und da beginnt meine Unwissenheit.
Daher meine erste Frage, ob deutsches Recht anzuwenden ist, wenn ich zu 90% in AUT arbeite?
Die zweite Frage ergibt sich hinsichtlich Versteuerung und Abführung/Koordination der Versicherungsbeiträge (Sozial-, Pensionsversicherung). Über die Firma wird in GER versteuert. Mir gehts prinzipiell darum keine Beiträge zu verlieren bzw. zu vermeiden, dass das AUT-Finanzamt bei mir anklopft und Geld will. Die nächste Frage bezieht sich auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung: wenn ich in GER angestellt bin, muss ich etwas beachten, wenn ich in Österreich lebe und hier das Gesundheitssystem nutzen möchte?
Stimmt es, dass bei den deutschen Brutto-Netto-Rechnern der Grundfreibetrag bereits enthalten ist? Ich komme bei der gleichen Summe auf 2000€ mehr Netto pro Jahr in AUT, was das Ganze erzeit extrem unattraktiv erscheinen lässt [Klasse I, keine Kinder, rest auf Default (also alles gesetzlich)].
Rechner_GER
Rechner_AUT
Eine Überstundenpauschale ist dabei. Ist die in GER steuerfrei/steuerlich begünstigt? Wie viele Überstunden kann man pro Monat tatsächlich mit einer Pauschale abgelten, wenn man kein leitender Angestellter ist?
Ist eine Konkurrenzklausel für den kompletten deutschsprachigen Raum bis zu 3 Jahre nach Ausscheiden aus der Firma rechtlich zulässig? Von irgendwas muss ich ja leben, wenns mit der Firma nicht klappt.
Danke an alle, die sich die Zeit nehmen zu antworten. Mit den österreichischen Regelungen kenne ich mich aus, aber deutsches Arbeits- und Steuerrecht ist Neuland für mich. Würde mich auch über Seiten, die diese Themen gut erklären, freuen.
Danke nochmals.
LGBeitrag mit freundlicher Unterstützung von Mathias
-
16.12.2012, 21:39 #2Beitrag mit freundlicher Unterstützung von Mathias
-
17.12.2012, 07:44 #3
Ich war bei einer Firma mit Sitz in England angestellt, habe aber österreichische steuern und entsprechendes Gehalt bekommen. Das ganze wurde dann über ein Personalbüro zb. TMF abgewickelt. Für Pensionsversicherung, Krankenversicherung usw in Österreich wahrscheinlich die angenehmere Variante.
Die Konkurrenzklausel erscheint mir doch sehr sehr hoch gegriffen.lg Michael
-
17.12.2012, 09:30 #4
In Kürze:
Welches Zivilrecht auf den Arbeitsvertrag anwendbar ist, unterliegt der Vertragsfreiheit
Sozialversicherung: In AU
Steuern: 90% in AU - 10% in D
Es gibt keine steuerfreien Pauschalen für Überstunden in D
Wenn keine Karenzentschädigng für das Wettbewerbsverbot vorgesehen ist, ist dieses eh unwirksam. Zudem ist es m.E. sachlich und evtl. auch zeitlich schon überzogen. Wobei allein zeitliche Überschreitungen immer geltungserhalten reduziert werden.Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
-
17.12.2012, 11:20 #5
Meines Wissens ist in diesem Fall österreichisches Arbeitsrecht anzuwenden, die in DE abgeführten Steuern werden in AT angerechnet (Doppelbesteuerungsabkommen "DBA") und eine überzogene Konkurrenzklausel wird (so ein Schaden betragsmäßig überhaupt nachgewiesen werden kann) vom Gericht zurechtgestutzt.
Hol dir bitte unbedingt professionellen Rat.— Roland —
20 % auf alles!
-
18.12.2012, 17:36 #6
Danke an alle, die geantwortet haben.
Falls jemand in eine ähnliche Lage kommt: die Arbeiterkammer WIEN meint: Versteuerung aliquot zu jeweiligen Arbeitstagen in AUT bzw. GER, Sozialversicherung in AUT, anwendbares Recht ist zu vereinbaren, Konkurrenzverbot ist überschießend (sowohl die Dauer als auch die umfassenden Länder).
Nochmals danke allen Antwortern.Beitrag mit freundlicher Unterstützung von Mathias
-
19.12.2012, 12:05 #7
Ähnliche Themen
-
Wer kann helfen, Firma verkauft was kann ich tun ? Gibts hier RA für Arbeitsrecht ?
Von Hunter99 im Forum Off TopicAntworten: 18Letzter Beitrag: 17.06.2015, 07:51 -
Spiel im Sitz der Lünette bei 16710
Von peterrlx im Forum Rolex - Tech-TalkAntworten: 10Letzter Beitrag: 20.07.2012, 14:59 -
Lünettenwechsel - Fester Sitz der Lünette
Von market-research im Forum Rolex - Tech-TalkAntworten: 15Letzter Beitrag: 03.03.2010, 09:38
Lesezeichen