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  1. #41
    PREMIUM MEMBER Avatar von eimsbush
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    Man sollte in dem o.g. Fall genau so vorgehen, wie in meinem ersten Link beschrieben.
    Und dabei ist es völlig unerheblich, ob man schuldig ist oder nicht. Man hat nach Abgabe der mod.UE viele Monate Zeit um a) seine Verteidigung vorzubereiten und jeden Monat 50 Euro bei Seite zu legen oder b) zu beten, dass WF einen vergessen (was auch vorkommt).

  2. #42
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Hätte ich noch nie. Im Übrigen kenne ich ein paar gute Anwälte.

    Mir geht's ums Grundsätzliche.

    Müssen die die Anschuldigung nicht irgendwie beweisen? So kann einem ja jeder Depp mit einer konstruierten Anschuldigung ans Bein pinkeln.

    Die Frau eines Freundes wurde kürzlich auch abgemahnt. Ein Computerprofy hat in dem Fall festgestellt, dass die Datenmenge des angeblich getauschten Films an betreffendem WLAN-Anschluss in der angegebenen Zeit unmöglich hätte geladen werden können.

    Trotzdem haben sie sicherheitshalber eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben. Gezahlt haben sie bis heute nicht, wollten es auf eine Klage ankommen lassen. Vom Abmahner haben sie seither allerdings nichts mehr gehört...
    Doch, die Ansprüche und damit das illegale filesharing muss vom Anspruchsteller bewiesen werden.
    Meist erfolgt dies durch Programme, die IP-Adressen ermittlen. Die zugehörigen Adressdaten etc. werden dann aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses von den Telekommunikationsanbietern bekannt gegeben.
    Die Richtigkeit der ermittelten Daten kann dann angegriffen werden, was idR schwer ist.

    Ich lasse von solchen Dingen die Finger. Das sollten Kollegen machen, die Erfahrung damit haben und das regelmäßig machen.

    Die (ggf. modifizierte) Unterlassungserklärung sollte im Zweifel abgegeben werden um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu verhindern, welches man meist verliert.
    Jürgen

  3. #43
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Danke, damit kann ich (im Gegensatz zu dem teilweise im Netz zu findenden Geschwurbel) etwas anfangen.
    Geändert von paddy (27.11.2012 um 14:09 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #44
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    Doch, die Ansprüche und damit das illegale filesharing muss vom Anspruchsteller bewiesen werden.
    Meist erfolgt dies durch Programme, die IP-Adressen ermittlen. Die zugehörigen Adressdaten etc. werden dann aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses von den Telekommunikationsanbietern bekannt gegeben.
    Richtig.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  5. #45
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    Interessant ist dabei, dass die Dienstleister, die die Log-Daten liefern dabei selbst die Dateien im Internet verteilen und ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung begehen. Nicht ohne Grund sitzen diese Firmen in der Schweiz.

  6. #46
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Warum sollten Dienstleister, die im Auftrag der Musikindustrie tätig sind, keine entsprechende Lizenz haben?
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  7. #47
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Also quasi ein Angelschein?

  8. #48
    Yacht-Master
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    Ich finde es viel interessanter, dass im Rahmen der privatrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen die Auswertung/Zuordnung von IP-Adressen vollumfänglich gesetzlich legitimiert ist, im Falle der Verfolgung von Straftaten aber hohe Hürden hierfür gesetzt worden sind und z.B. seit Jahren über die sog "Vorratsdatenspeicherung" (was ja zum Teil nichts anderes meint) diskutiert wird.

    Aber das ist nun sicher politisch...
    Torsten.

  9. #49
    Day-Date Avatar von ralfsch
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    Bitte klärt einen blutigen Laien etwas auf.

    Da ich auch ein minderjähriges Kind habe machen mir solche Sachen Angst. Ich wüsste mich nämlich nicht wie ich in meiner Abweseheit solche Seiten Grundsätzlich eleminieren kann.
    Wird das Urheberrecht nur durch Downloads sprich Filesharing verletzt oder reicht schon das anklicken einer solchen Seite bzw. das schauen per "Livestream" ?
    Wenn beide Fälle das Urheberrecht verletzen werden auch beide rechtlich belangt oder bezieht es sich doch überwiegend auf Downloads ?

    Danke wie immer im voraus
    Ralf

    Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.

  10. #50
    Yacht-Master
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    I.d.R. wird nur das "Anbieten" von Content verfolgt. Da man durch den Download der notwendigen Filesharingsoftware aber quasi automatisch den eigenen PC mitsamt seinen Daten für andere Nutzer des Filesharingnetzwerks öffnet bzw. seine Dateien für andere Nutzer zur Verfügung stellt, wird man auf diesem Wege zwangsläufig immer auch zum "Anbieter".

    Ich habe noch keine Abmahnung gesehen, in welcher explizit nur der "Download" bzw. das Anschauen abgemahnt worden ist.
    Geändert von lactor69 (27.11.2012 um 19:49 Uhr)
    Torsten.

  11. #51
    Day-Date Avatar von ralfsch
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    Danke Torsten , hilft mir schon etwas weiter

    Das beides illegal ist steht für mich ausser Frage . Wenn ich also irgendwie, wenigsten einen Download verhindern kann fühle ich mich schon etwas sicherer. Wobei diese Sicherheit auch trügerisch ist .
    Ralf

    Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.

  12. #52
    PREMIUM MEMBER Avatar von eimsbush
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    Doch Fälle für reinen Download gibt es auch genug. Gerade mit WF als Kanzlei.
    TE: egal was hier steht, NUR so verhalten wie s.o. - oder gleich zum Anwalt (was aber nicht zwingend sein muss beim aktuellen Stand bei Dir)

  13. #53
    Day-Date Avatar von Butch
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    Zitat Zitat von lactor69 Beitrag anzeigen
    Ich habe noch keine Abmahnung gesehen, in welcher explizit nur der "Download" bzw. das Anschauen abgemahnt worden ist.
    ...was im Wesentlichen daran liegt, dass der in Streit stehende Schaden nicht höher als
    1 Tonträgereinheit oder 1 Download liegt...

    Man kann sich in etwa vorstellen, wie hoch der Aufwand wäre, diesen Schaden "einzutreiben"..?!

    Strafrechtlich liegt aber unstrittig eine Urheberrechtsverletzung vor. Die Staatsanwaltschaften stellen
    zur Zeit solche Strafverfahren ein.
    Geändert von Butch (27.11.2012 um 21:21 Uhr)
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  14. #54
    PREMIUM MEMBER Avatar von mike1
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    Zitat Zitat von ralfsch Beitrag anzeigen
    Bitte klärt einen blutigen Laien etwas auf.

    Da ich auch ein minderjähriges Kind habe machen mir solche Sachen Angst. Ich wüsste mich nämlich nicht wie ich in meiner Abweseheit solche Seiten Grundsätzlich eleminieren kann.
    Wird das Urheberrecht nur durch Downloads sprich Filesharing verletzt oder reicht schon das anklicken einer solchen Seite bzw. das schauen per "Livestream" ?
    Wenn beide Fälle das Urheberrecht verletzen werden auch beide rechtlich belangt oder bezieht es sich doch überwiegend auf Downloads ?

    Danke wie immer im voraus
    Also entweder Ports im Router sperren oder auf dem Rechner in der Firewall blockieren als Admin und Junior ein eingeschränktes Konto anlegen.
    Gruß

    Michael


  15. #55
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
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    Zitat Zitat von eike Beitrag anzeigen
    Doch Fälle für reinen Download gibt es auch genug. Gerade mit WF als Kanzlei.
    Und auf was für Daten sollen die bitte basieren?
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

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