Danke Markus,

das würde als auch beim Kauf einer Wohnung funktionieren?
Nun sind meine Frau und Ich, beide Käufer und wohnen beide noch in UK. Dann kann man also einen "vollmachtloser Vertreter" beauftragen und wir lassen es bei der Deutschen Botschaft in London beurkunden?

Danke und Gruss,
Marc