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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Notar für kurze Erklärung gesucht (Immobilienkauf)

    Wertes Forum,

    ist hier ein Notar oder ggfs. Anwalt anwesend, der mir ein oder zwei mir suspekte Passagen in einem Immobilienkaufvertragsentwurf (Wohnhaus von privat an privat, nichts aufregendes, aber ich bin halt Laie) erläutern würde? Ich glaube der Aufwand ist gering... Gerne PN.

    Gruß,
    Peter
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Der beurkundende Notar sollte Dir Deine Fragen ausreichend beantworten können...
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Schick mir gerne eine PN mit den Passagen, gerne auch gescannt oder fotografiert, oder schick mir Deine Telefonnummer, dann melde ich mich
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Guten Morgen,

    Michi: ich weiß, aber ich würde es gerne im Vorfeld klären. Und evtl. beeinflusst der Vertrag die Auswahl des Notariats..

    Nico: vielen Dank!! PN ist raus.

    Gruß
    Peter
    Gruß, Peter
    __

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  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Alle geklärt, vielen Dank Nico!!!
    Gruß, Peter
    __

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  6. #6
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Gerne
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  7. #7
    Sea-Dweller
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    Auch ich hätte hier eine Frage, kann man den 'Notartermin' beim Immobilienkauf durch einen RA oder Notar erbringen lassen? Ich würde gern den Flug aus UK nach Deutschland ersparen und dies gern 'abtreten' wenn das überhaupt zu empfehlen ist…?
    Lieben Gruss
    Marc
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  8. #8
    Daytona Avatar von markus247
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    Das läuft etwas anders, Vertretung ist aber beim Grundstückskauf möglich. Für dich tritt dann ein sogennanter "vollmachtloser Vertreter" bei der Beurkundung auf. Das ist meist ein Angestellter des Notars oder ein anderer Urkundsbeteiligter, wenn z.B. zwei Käufer oder zwei Verkäufer beteiligt sind.

    Die Urkunde muss dann durch dich in öffentlich beglaubigter Form genehmigt werden. Im Ausland wäre hierfür die Botschaft zuständig. Die Mehrkosten für das Prozedere sind überschaubar.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  9. #9
    Sea-Dweller
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    Danke Markus,

    das würde als auch beim Kauf einer Wohnung funktionieren?
    Nun sind meine Frau und Ich, beide Käufer und wohnen beide noch in UK. Dann kann man also einen "vollmachtloser Vertreter" beauftragen und wir lassen es bei der Deutschen Botschaft in London beurkunden?

    Danke und Gruss,
    Marc
    Lieben Gruss
    Marc
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  10. #10
    Daytona Avatar von markus247
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    So ähnlich, Marc

    Beurkundet wird in Deutschland. Auftreten werden dort beim Notar der oder die Verkäufer und ein Angestellter des Notars für euch beide. Dort wird beurkundet und euch die Urkunde danach geschickt.

    Ihr geht dann in die Botschaft und müsst die Genehmigung beglaubigen lassen. Das wiederum geht zum Notar zurück, der die Umsetzung der Urkunde dann in Angriff nimmt. Für den Notar ist das das täglich Brot, der weiss damit umzugehen.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  11. #11
    Sea-Dweller
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    Danke Markus - alles klar!!
    Lieben Gruss
    Marc
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  12. #12
    Sea-Dweller
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    Muss mich hier leider noch einmal melden. Nun habe ich den Kaufvertrag (Entwurf) vom Verkäufer durch den Notar zugestellt bekommen. Leider haben wir da noch eineiige Fragen und gewünschte Umformulierungen.
    Kann man davon ausgehen, dass der Notar einem all die Fragen ehrlich beantwortet oder sollte man da nochmals einen unabhängigen Vertragsanwalt draufschauen lassen?
    Lieben Gruss
    Marc
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