Der beurkundende Notar sollte Dir Deine Fragen ausreichend beantworten können...
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10.08.2012, 22:31 #1
Notar für kurze Erklärung gesucht (Immobilienkauf)
Wertes Forum,
ist hier ein Notar oder ggfs. Anwalt anwesend, der mir ein oder zwei mir suspekte Passagen in einem Immobilienkaufvertragsentwurf (Wohnhaus von privat an privat, nichts aufregendes, aber ich bin halt Laie) erläutern würde? Ich glaube der Aufwand ist gering... Gerne PN.
Gruß,
PeterGruß, Peter
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Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)
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10.08.2012, 23:30 #2Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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11.08.2012, 01:20 #3
Schick mir gerne eine PN mit den Passagen, gerne auch gescannt oder fotografiert, oder schick mir Deine Telefonnummer, dann melde ich mich
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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11.08.2012, 07:36 #4
Guten Morgen,
Michi: ich weiß, aber ich würde es gerne im Vorfeld klären. Und evtl. beeinflusst der Vertrag die Auswahl des Notariats..
Nico: vielen Dank!! PN ist raus.
Gruß
PeterGruß, Peter
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13.08.2012, 09:04 #5
Alle geklärt, vielen Dank Nico!!!
Gruß, Peter
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Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)
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13.08.2012, 09:55 #6
Gerne
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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16.07.2015, 12:18 #7
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Auch ich hätte hier eine Frage, kann man den 'Notartermin' beim Immobilienkauf durch einen RA oder Notar erbringen lassen? Ich würde gern den Flug aus UK nach Deutschland ersparen und dies gern 'abtreten' wenn das überhaupt zu empfehlen ist…?
Lieben Gruss
Marc
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Suche…STELLA in WG - und ein 20mm Stahlarmband aus 53-54!
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16.07.2015, 12:26 #8
Das läuft etwas anders, Vertretung ist aber beim Grundstückskauf möglich. Für dich tritt dann ein sogennanter "vollmachtloser Vertreter" bei der Beurkundung auf. Das ist meist ein Angestellter des Notars oder ein anderer Urkundsbeteiligter, wenn z.B. zwei Käufer oder zwei Verkäufer beteiligt sind.
Die Urkunde muss dann durch dich in öffentlich beglaubigter Form genehmigt werden. Im Ausland wäre hierfür die Botschaft zuständig. Die Mehrkosten für das Prozedere sind überschaubar.Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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16.07.2015, 13:36 #9
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Danke Markus,
das würde als auch beim Kauf einer Wohnung funktionieren?
Nun sind meine Frau und Ich, beide Käufer und wohnen beide noch in UK. Dann kann man also einen "vollmachtloser Vertreter" beauftragen und wir lassen es bei der Deutschen Botschaft in London beurkunden?
Danke und Gruss,
MarcLieben Gruss
Marc
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16.07.2015, 14:33 #10
So ähnlich, Marc
Beurkundet wird in Deutschland. Auftreten werden dort beim Notar der oder die Verkäufer und ein Angestellter des Notars für euch beide. Dort wird beurkundet und euch die Urkunde danach geschickt.
Ihr geht dann in die Botschaft und müsst die Genehmigung beglaubigen lassen. Das wiederum geht zum Notar zurück, der die Umsetzung der Urkunde dann in Angriff nimmt. Für den Notar ist das das täglich Brot, der weiss damit umzugehen.Gruß, Markus
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16.07.2015, 14:35 #11
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Danke Markus - alles klar!!
Lieben Gruss
Marc
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04.08.2015, 18:03 #12
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Muss mich hier leider noch einmal melden. Nun habe ich den Kaufvertrag (Entwurf) vom Verkäufer durch den Notar zugestellt bekommen. Leider haben wir da noch eineiige Fragen und gewünschte Umformulierungen.
Kann man davon ausgehen, dass der Notar einem all die Fragen ehrlich beantwortet oder sollte man da nochmals einen unabhängigen Vertragsanwalt draufschauen lassen?Lieben Gruss
Marc
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