Was genau habt ihr nicht verstanden?:
Es gibt Reihenhausanlagen, die sind wie Wohnungseigentum gestaltet. Da gibts ne Teilungserklärung, etc. Ist imho Schwachsinn und am falschen Ende gespart, gibts aber dennoch ab und an.
Und dann verhält sich, vorbehaltlich anders lautender Kostenregelungen in der Gemeinschaftsordnung, erst mal alles nach WEG. Und da gehören Wohnungseingangstüren eben grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum.
Aber du wirst ja sicher wissen, ob du Wohnungs- respektive Teileigentum erworben hast, oder Alleineigentum an einem Haus. Wenn Letzteres der Fall ist, hat hier jemand schwersten Nonsens verzapft...:
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Baum-Darstellung
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29.07.2012, 01:10 #16Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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