Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
Verstehe das mit dem Gemeinschaftseigentum nicht....
Zitat Zitat von rudi Beitrag anzeigen
... das mit dem Gemeinschaftseigentum verstehe ich auch nicht, ....
Was genau habt ihr nicht verstanden?:

Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
Grundsätzlich: Wenn die einzelnen Grundstücke nicht realgeteilt sind, und du das Reihenhaus als Wohnungseigentum mit Sondernutzungsrecht am Grundstück erworben hast ...
Es gibt Reihenhausanlagen, die sind wie Wohnungseigentum gestaltet. Da gibts ne Teilungserklärung, etc. Ist imho Schwachsinn und am falschen Ende gespart, gibts aber dennoch ab und an.

Und dann verhält sich, vorbehaltlich anders lautender Kostenregelungen in der Gemeinschaftsordnung, erst mal alles nach WEG. Und da gehören Wohnungseingangstüren eben grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum.



Aber du wirst ja sicher wissen, ob du Wohnungs- respektive Teileigentum erworben hast, oder Alleineigentum an einem Haus. Wenn Letzteres der Fall ist, hat hier jemand schwersten Nonsens verzapft...:

Zitat Zitat von rudi Beitrag anzeigen
... Ich hab übrigens einen Anwalt angerufen, der meint die Eingangtüre wäre Gemeinschaftseigentum (Reiheneckhaus) ...