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Thema: MiLoG ab 2015
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12.11.2014, 15:49 #1
MiLoG ab 2015
Kleiner Hinweis an alle Unternehmer hier im Forum:
Das MiLoG sieht eine verschuldensunabhängige Auftraggeberhaftung vor. Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet auch für die Verpflichtungen dieses Unternehmers und seiner Nachunternehmer. Der Unternehmer kann den Arbeitnehmer nicht darauf verweisen, den Mindestlohn zuerst bei seinem eigenen Arbeitgeber einzufordern. Kurz gesagt: der Arbeitnehmer kann sich aussuchen, welchen Kunden seines Arbeitgebers (oder Auftraggeber noch weiter oben in der Hierarchiekette) er verklagen möchte.
......dann mach ich mir die Welt widde widde wie sie mir gefällt............
Na dennGrüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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12.11.2014, 15:57 #2
Danke für Deinen Hinweis
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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