Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: MiLoG ab 2015

  1. #1
    Daytona Avatar von Agent0815
    Registriert seit
    26.09.2007
    Ort
    Saar-Lor-Lux
    Beiträge
    2.821

    MiLoG ab 2015

    Kleiner Hinweis an alle Unternehmer hier im Forum:

    Das MiLoG sieht eine verschuldensunabhängige Auftraggeberhaftung vor. Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet auch für die Verpflichtungen dieses Unternehmers und seiner Nachunternehmer. Der Unternehmer kann den Arbeitnehmer nicht darauf verweisen, den Mindestlohn zuerst bei seinem eigenen Arbeitgeber einzufordern. Kurz gesagt: der Arbeitnehmer kann sich aussuchen, welchen Kunden seines Arbeitgebers (oder Auftraggeber noch weiter oben in der Hierarchiekette) er verklagen möchte.

    ......dann mach ich mir die Welt widde widde wie sie mir gefällt............

    Na denn
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.522
    Danke für Deinen Hinweis
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •