Zitat Zitat von rudi Beitrag anzeigen
...ich hätte 5 Jahre Gewährleistung.
Ist eine Frage, was bei der Auftragsvergabe zwischen Bauträger und Handwerker (z.B. dem Schreiner) bzw. zwischen dem Bauträger und Dir vereinbart worden ist! Kann also durchaus sein, dass der Schreiner nach zwei Jahren aus der Gewährleistung ist (wenn es sich nicht sowieso um Wartungsarbeiten handelt, wie es Ferry schon angeführt hat), der Bauträger Dir gegenüber jedoch noch eine Gewährleistungspflicht hat.