Zitat Zitat von rudi Beitrag anzeigen
.... Ich hab übrigens einen Anwalt angerufen, der meint die Eingangtüre wäre Gemeinschaftseigentum (Reiheneckhaus) und ich hätte 5 Jahre Gewährleistung...
Grundsätzlich: Wenn die einzelnen Grundstücke nicht realgeteilt sind, und du das Reihenhaus als Wohnungseigentum mit Sondernutzungsrecht am Grundstück erworben hast (warum dieser Schwachsinn immer noch praktiziert wird, weiß der Himmel...), kommt es auf die Kostenregelung für Fälle der Instandhaltung und Instandsetzung in der Teilungserklärung an.

Unabhängig davon sehe ich das wie Charly.