Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
Rein rechtlich ist es eine "abgelaufene" Garantiekarte. Nicht mehr. Nicht weniger.

Es sind keine "Papiere". Ein Auto hat "Papiere". Aktuell Zulassungsbescheinigung 1 & 2. Das sind amtliche Dokumente.

Aus einer alten Garantiekarte "Papiere" zu machen, entspringt besagter Phantasie der Käufers.
Gefälscht is gefälscht!!!

Wenn z.B. jemand eine antike Einkaufsquittung mit Göthe's Unterschrift fälscht, dann ist eine Fälschung, selbst dann wenn eine über 100 Jahre alte Quittung rechtlich nicht relevant ist. Der Wert diese Dokumentes ist einfach die echte Unterschrift.

Bei Rolexpapieren resultiert der Sammlerwert aufgrund der Papiere (oder besser Kombination Uhr/Papiere) mit der richtigen Seriennummer und nicht aufgrund der Garantiegültigkeit!!!
Ob es jetzt man von Papieren spricht oder nicht, ist eigentlich nicht relevant. Selbst Bierdeckel können gefälscht sein.


Gruß,
Bernhard