... wenn "Marcel" er jedoch wirklich Zeuge der Vorbereitung einer Straftat wurde, gehört Ihm der Ar.... versohlt, weil er nicht die Cops alamiert hat...
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08.06.2012, 11:11 #1
Geändert von JohnRBlade (08.06.2012 um 11:15 Uhr)
Herzlichst Klaus

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08.06.2012, 11:54 #2
Mhhhh, Straftat ? Ob das Nachmachen einer abgelaufenen Garanitekarte, mit der man sich ja keine Leistung mehr erschleichen kann, wirklich eine Straftat ist ? Gut, evt gibts da markenrechtliche Bedenken, wg. der Verwendung des geschützen Namens und Symbole.
Das man eine Uhr damit besser verkaufen ist klar, aber dieser Preissprung ist hauptsächlich der Phantasie des Käufers geschuldet, nicht dem realen Wert des Papiers.
Mich würde der Ausgang eines solchen juritischen Verfahrens wirklich interessieren.
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08.06.2012, 16:26 #3
Tja vllt. gibts hier ja Juristen die weiter heldfen können. Fakt ist, dass mit gefälschten Papiere gehandelt wurde.
Das Ziel ist klar, die Papiere werden eingesetzt um Luxusgüter mit u.U. zweifelhafter Herkunft, (ggf. auch Fälschungen) an den Mann/die Fra zu bringen. Der Käufer soll mit diesen Papieren in Sicherheit gewogen, also vorsätzlich getäuscht werden....
Für mich ist der Handel mit derartigen Papieren Beihilfe zur arglistigenTäuschung. Der vollzogene Täuschung (ist das dann eigentlich auch schön Betrug?) ist, wenn die Uhren (immer noch zweifelhafter Herkunft, nun aber mit "offiziellen" Papieren verkauft werden. Ich könnte mir vorstellen, dass sich ein Tatbestand der eine Straftat ist, konstruieren ließe.Geändert von JohnRBlade (08.06.2012 um 16:29 Uhr)
Herzlichst Klaus

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08.06.2012, 19:22 #4
Rein rechtlich ist es eine "abgelaufene" Garantiekarte. Nicht mehr. Nicht weniger.
Es sind keine "Papiere". Ein Auto hat "Papiere". Aktuell Zulassungsbescheinigung 1 & 2. Das sind amtliche Dokumente.
Aus einer alten Garantiekarte "Papiere" zu machen, entspringt besagter Phantasie der Käufers.
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08.06.2012, 23:26 #5
Gefälscht is gefälscht!!!
Wenn z.B. jemand eine antike Einkaufsquittung mit Göthe's Unterschrift fälscht, dann ist eine Fälschung, selbst dann wenn eine über 100 Jahre alte Quittung rechtlich nicht relevant ist. Der Wert diese Dokumentes ist einfach die echte Unterschrift.
Bei Rolexpapieren resultiert der Sammlerwert aufgrund der Papiere (oder besser Kombination Uhr/Papiere) mit der richtigen Seriennummer und nicht aufgrund der Garantiegültigkeit!!!
Ob es jetzt man von Papieren spricht oder nicht, ist eigentlich nicht relevant. Selbst Bierdeckel können gefälscht sein.
Gruß,
Bernhard
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08.06.2012, 23:36 #6
Richtig. Bestreitet ja keiner, das gefälscht gefälscht ist. Entscheidend ist aber die rechtliche Würdigung. Nur weil dir soviel an an der Garantiekarte liegt, heisst es nicht zwingend, dass ein Richter das genauso sieht. Vielleicht sieht er es im gleichen Rahmen wie den gefälschten Bierdeckel und es interessiert ihn nicht wirklich. Ich sagte ja schon oben, der Ausgang eines solchen Falls , würde er mal vor Gericht landen, würde mich wirklich interessieren.
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09.06.2012, 01:01 #7
Der Wert liegt in der Sammelwürdigkeit und nicht in der rechtlichen Würdigung, ebenso wie bei nicht mehr gültigen antiken Briefmarken, Münzen etc.
Warum gerade abgelaufene Rolex-Garantiekarten (in Kombination mit der Uhr) höhere Preise erzielen, muss nicht nachvollziehbar sein, kann aber doch unzählige Beispiele (Auktionsergebnisse etc.) demonstriert werden.
Die Intention des Fälschers war eindeutig höhere Preise zu erzielen...
Ansonsten wären doch Fälschungen von ******tagebüchern, historischen Dokumenten, Gemälden etc. ebenfalls nicht strafbar?
Gruss,
BernhardGeändert von RBLU (09.06.2012 um 01:04 Uhr)
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