Tja vllt. gibts hier ja Juristen die weiter heldfen können. Fakt ist, dass mit gefälschten Papiere gehandelt wurde.
Das Ziel ist klar, die Papiere werden eingesetzt um Luxusgüter mit u.U. zweifelhafter Herkunft, (ggf. auch Fälschungen) an den Mann/die Fra zu bringen. Der Käufer soll mit diesen Papieren in Sicherheit gewogen, also vorsätzlich getäuscht werden....
Für mich ist der Handel mit derartigen Papieren Beihilfe zur arglistigenTäuschung. Der vollzogene Täuschung (ist das dann eigentlich auch schön Betrug?) ist, wenn die Uhren (immer noch zweifelhafter Herkunft, nun aber mit "offiziellen" Papieren verkauft werden. Ich könnte mir vorstellen, dass sich ein Tatbestand der eine Straftat ist, konstruieren ließe.
Ergebnis 1 bis 20 von 37
Baum-Darstellung
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08.06.2012, 16:26 #20
Geändert von JohnRBlade (08.06.2012 um 16:29 Uhr)
Herzlichst Klaus

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