Seite 346 von 360 ErsteErste ... 296326336344345346347348356 ... LetzteLetzte
Ergebnis 6.901 bis 6.920 von 7194
  1. #6901
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
    Registriert seit
    14.12.2005
    Beiträge
    30.784
    Themenstarter
    Hallo,
    danke für Euren Zuspruch.
    So viele Gegenfragen.
    Daher: es war genau wie in #6836 beschrieben.
    Bemängelt wurden lediglich die Leuchtmittel. Illegal. Fazit: erloschene ABE.
    Sonst alles original, bzw. legal.
    Alles Andere ist hätte/wenn/aber.

    Ich habe keinen Anwalt und auch keine Aussicht auf Erfolg.

    Habe um Aufschub gebeten, grade schwierig alles.

  2. #6902
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.669
    Anscheinend gibt es bzgl. erloschener BE schon gewaltigen Spielraum.
    Ich hatte mir der Harley 2018 folgendes Szenario:

    Bei einer Kontrolle durch die Gartenpavillon-Abteilung wurden zwei wesentliche Mängel festgestellt:
    1. Auspuffanlage ohne ABE oder Eintragung
    2. Luftfilter ohne ABE oder Eintragung

    Somit BE erloschen, Weiterfahrt untersagt.
    Es wurde eine Mängelkarte erstellt, mit Frist zur Vorführung bei einer Prüfstelle oder direkt bei der Polizei.
    Originalluftfilter montiert und Auspuffanlage mit ABE verbaut.

    Vorfahrt bei der DEKRA, der Wisch wurde ohne Nachfrage abgestempelt.
    Die Kopie davon hab ich ans Ordnungsamt gemailt und die Richtigkeit wurde rückbestätigt.

    Es kam natürlich noch der Aufruf zur 150€ Spende und die Gutschrift eines Paybackpunktes.

    Alle weitere Eintragungen, und das sind nicht wenige, blieben unberührt.
    Die Verhältnismäßigkeit bei mir war unstrittig. In deinem Fall sehe ich das als komplett überzogen an.

    Wenn du die anderen Eintragungen ohne Problem erneut bekommst, wäre es nur finanziell ärgerlich.
    Ansonsten würde ich wohl einen Fachanwalt mit der Prüfung der Sachlage beauftragen.
    Die Rechtschutz ist wohl wegen Vorsatz raus

    Ich drück die Daumen!
    LG
    Günni

  3. #6903
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
    Registriert seit
    25.03.2004
    Ort
    Quintumnia
    Beiträge
    7.113
    Die Zulassungsstelle muss den Entzug der BE sehr gut begründen, da die Entscheidung sonst anfechtbar ist

    Das Zitat betrifft jetzt zwar einen Entzug der BE bei einem Diesel und der Besitzer weigerte sich ein Softwareupdate einzuspielen, aber das ein Entzug sauber begründet sein muss und der Einzelfall zu berücksichtigen ist, trifft ja wohl auch auf dich zu

    … der Entzug der Betriebserlaubnis ein solch schwerwiegender Schritt ist, dass er von der Behörde ausführlich begründet werden müsse.

    So „muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt“, schreiben die Richter. Zudem müssten die „Besonderheiten des Einzelfalls“ berücksichtigt werden. Dies passiert aber in den Schreiben, mit denen die Behörde den Entzug der Fahrerlaubnis ankündigen, regelmäßig nicht.

    Ohne Anwalt wird’s schwer den Entzug der BE anfechten, da bleibt dir wohl nur die Vollabnahme.

  4. #6904
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolstaff
    Registriert seit
    04.09.2010
    Beiträge
    13.250
    Flo, ich denke, die haben die falschen Leuchtmittel festgestellt, dann das Auto rundherum betrachtet und kamen insgesamt zu der "Vermutung" dass da noch einiges anderes umgebaut wurde, was nicht legal sein könnte...

    Viele Vermutungen....

    Ich würde einen fachkundigen RA beauftragen, den Entzug der Betriebserlaubnis anzufechten. Wenn nur der Mangel der Leuchtmittel festgestellt wurde und der Rest allenfalls Vermutungen sind, könnte die Maßnahme unverhältnismäßig sein und es sollten durchaus hinreichende Erfolgsaussichten bestehen...

    Könnte sogar sein, dass eine Rechtsschutz das deckt, sofern Du eine hast...
    Geändert von Rolstaff (16.08.2023 um 13:28 Uhr)
    Viele Grüsse, Jürgen

  5. #6905
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    27.02.2008
    Ort
    Room 641A, 611 Folsom Street, San Francisco, CA 94107
    Beiträge
    9.309
    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Die Zulassungsstelle muss den Entzug der BE sehr gut begründen, da die Entscheidung sonst anfechtbar ist

    Das Zitat betrifft jetzt zwar einen Entzug der BE bei einem Diesel und der Besitzer weigerte sich ein Softwareupdate einzuspielen, aber das ein Entzug sauber begründet sein muss und der Einzelfall zu berücksichtigen ist, trifft ja wohl auch auf dich zu




    Ohne Anwalt wird’s schwer den Entzug der BE anfechten, da bleibt dir wohl nur die Vollabnahme.
    Was man bei der Sache auch nicht vergessen darf, so aus der Sicht eines Ingenieurs, der zu Beginn seiner Karriere auch mal geprüft hat: Die KART-Leute oder sonstige Polizisten können sich auf den Kopf stellen, wie sie wollen, sie haben keine ausreichende Sachkenntnis und können nicht begutachten! Das kann nur ein KFZ-Prüfingenieur (der "normale" TÜV-Mitarbeiter darf das auch nicht!) oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger.
    Die Aussage eines Polizisten, der keine ausreichende Ausbildung und Sachkenntnis hat, als Begründung für die Stilllegung heranzuziehen, dürfte anfechtbar sein.

    Die Polizei kann nur eine Vermutung äussern, die dann von einem Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft und ggf. bestätigt werden muss. Wenn die Polizei Gefahr wittert, kann sie die Weiterfahrt untersagen, aber das ändert nichts daran, dass das im Nachgang überprüft werden muss, um beweisfest zu sein. Vor Gericht hat die technische Expertise eines Polizisten keinen Wert, sondern nur ein Beweissicherungsgutachten. Stilllegen darf die Polizei nicht bzw. nur auf Anordnung der Zulassungsstelle. Diese Befugnis hat die Polizei schlicht nicht. Wenn die das Auto entstempeln wollen, würde ich mir erstmal die entsprechende Anordnung der Zulassungsstelle zeigen.

    Da die Weiterfahrt erlaubt wurde, müssen mindestens die vermuteten Mängel dokumentiert werden (dafür gibts eigentlich die Mängelkarte!!), so dass sie danach durch jemand mit Sachkenntnis überprüft werden können. Wurde das nicht getan, würde ich der Stilllegung mangels Grundlage widersprechen und die Zulassungsstelle auffordern, erstmal dokumentierte Mängel vorzulegen, die die Stilllegung begründen. Dabei würde ich Frist setzen von wenigen Tagen und dann sofort ans örtliche Verwaltungsgericht gehen. Das hat mit dem Ordnungswidrigkeitsverfahren nix zu tun, sondern nur mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Kosten fallen meines Wissens beim Verwaltungsgericht keine an. Zusätzlich kann Flo die Kosten für den ganzen sonstigen Aufwasch der Zulassungsstelle in Rechnung stellen (also z.B. Ausfall des Fahrzeugs, Anwaltskosten usw.), wenn festgestellt wird, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war.

    Insofern, wie hier schon vielfach geschrieben: Sofort zum Anwalt!

  6. #6906
    GMT-Master Avatar von Andre1961
    Registriert seit
    25.07.2007
    Beiträge
    463
    Zitat Zitat von Flo74 Beitrag anzeigen
    Alles was ich noch hatte nach dem Bruch mit der Familie.
    Das ist der Teil, den ich eigentlich besonders traurig finde.

  7. #6907
    GMT-Master Avatar von Andre1961
    Registriert seit
    25.07.2007
    Beiträge
    463
    Zitat Zitat von Street Bob Beitrag anzeigen
    Nun ja, Martin, TÜV und Co. sind Unternehmen und keinesfalls Behörden.
    Aber sog. "öffentlich Beliehene", die eben aufgrund eigener technischer Sachkenntnis bei mangelnder solcher in den Behörden deren (technischen) Part übernehmen.

  8. #6908
    Double-Red Avatar von madmax1982
    Registriert seit
    28.09.2005
    Beiträge
    10.046
    Blog-Einträge
    1
    Sehr guter Beitrag, Max!


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  9. #6909
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
    Registriert seit
    25.03.2004
    Ort
    Quintumnia
    Beiträge
    7.113
    Max

  10. #6910
    Yacht-Master
    Registriert seit
    02.07.2007
    Ort
    Oben in Bayern ;-)
    Beiträge
    1.776
    Top!
    Geändert von NicoH (16.08.2023 um 15:30 Uhr) Grund: Fullquote

  11. #6911
    Deepsea Avatar von rainer07
    Registriert seit
    14.07.2007
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    1.482
    Auf jeden Fall, evtl. auch schon ohne Anwalt, den Bescheid wie in der sicherlich vorhandenen, weil vorgeschriebenen Rechtsbehelfsbelehrung erläutert, anfechten. Dazu genügt der einzige Satz: " ... lege ich Widerspruch ein." Damit hast du die Beweislast schon auf die Verfasser des Stilllegungsbescheides übertragen.
    Beste Grüße
    Rainer

  12. #6912
    PR MI M MEM ER Avatar von AndreasS
    Registriert seit
    03.06.2008
    Ort
    Oberpfalz
    Beiträge
    10.442
    Max, vielen Dank.
    Bin das Sprachrohr für Menschen mit starkem Dialekt.

  13. #6913
    PREMIUM MEMBER Avatar von Newbie01
    Registriert seit
    15.08.2007
    Beiträge
    6.726
    Klasse Beitrag, Max!

    Gut aufgeschlüsselt …

  14. #6914
    Vielen Dank, sehr guter Beitrag !!

  15. #6915
    Freccione
    Registriert seit
    11.10.2004
    Beiträge
    5.765
    Das Ziel der Behörden ist sinnvoll, aber der behördliche Prozess scheint mir schwachsinnig und mit Willkür gesprenkelt.

  16. #6916
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
    Registriert seit
    14.12.2005
    Beiträge
    30.784
    Themenstarter
    Der amtliche „Zug“ ist leider unterwegs und ohne Anwalt wohl nicht aufzuhalten.
    Außer Rolstaff und mein Scheidungsanwalt kenne ich keine.

    Was mir just eben einfällt… die LEDs habe ich (blödehrlich wie ich bin) zwar auf Frage „was ich denn für Leuchtmittel im Scheinwerfer habe“ angegeben, aber tatsächlich GESEHEN vor Ort hat die bei der Kontrolle keiner.
    Wie auch beim Elfer, ohne die Einheit abzuschrauben.

  17. #6917
    PREMIUM MEMBER Avatar von Newbie01
    Registriert seit
    15.08.2007
    Beiträge
    6.726
    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Du bist doch sicherlich im Deuvet oder einer vergleichbaren Organisation, die sind doch auch für solche Dispute eine gute Anlaufstation. Oder mal den Michael Eckert - den Oldtimeranwalt der OLDTIMER MARKT - kontaktieren. Der sitzt in Heidelberg. Wär überhaupt ein interessantes Thema für die Fachpresse.
    Tobias hat doch schon einen guten Tipp gegeben...
    Grüße und Freude! Wolfgang
    "Gott vergibt, Rambo nie!"

    „Da war kein Champagner dabei. Das hat keinen Spaß gemacht.“ (M. Verstappen)

  18. #6918
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
    Registriert seit
    25.03.2004
    Ort
    Quintumnia
    Beiträge
    7.113
    Ich hab doch den Link von Flensburg8 eingestellt. Die sitzen Mannheim. Die haben auch einen gleichnamigen Insta Acount. In ihren Videos klingt es so als wüssten die, was zu tun ist.

    Auf die Insta Seite steht er deren Notfall Rufmummer. Die solltest du dir für die Zukunft speichern. Nachdem die dein Auto jetzt einmal kennen, war das bestimmt nicht die letzte Kontrolle
    Geändert von Ingo.L (17.08.2023 um 21:13 Uhr)

  19. #6919
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
    Registriert seit
    25.03.2004
    Ort
    Quintumnia
    Beiträge
    7.113
    Du hast es ihnen gesagt und die haben es nicht kontrolliert und somit keinen Beweis ich denke, dass kriegt ein Anwalt ganz schnell gerade gebogen

  20. #6920
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
    Registriert seit
    19.02.2004
    Ort
    Schönste Stadt der Welt
    Beiträge
    39.049
    Ich glaub auch, Flo, klein beigeben ist nicht die richtige Sache. Geh in die Offensive, erst mal Einspruch einlegen. Da gewinnst Du Zeit und kannst dich neu sortieren. Arbeite dann die Tipps hier ab. Viel Erfolg.

    Hast du das mit den Leuchtmitteln unterschrieben? Sonst haben die das sicher falsch verstanden.

Ähnliche Themen

  1. Porsche Cayenne Coupé
    Von Muigaulwurf im Forum Technik & Automobil
    Antworten: 46
    Letzter Beitrag: 17.02.2012, 03:44

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •