Anscheinend gibt es bzgl. erloschener BE schon gewaltigen Spielraum.
Ich hatte mir der Harley 2018 folgendes Szenario:
Bei einer Kontrolle durch die Gartenpavillon-Abteilung wurden zwei wesentliche Mängel festgestellt:
1. Auspuffanlage ohne ABE oder Eintragung
2. Luftfilter ohne ABE oder Eintragung
Somit BE erloschen, Weiterfahrt untersagt.
Es wurde eine Mängelkarte erstellt, mit Frist zur Vorführung bei einer Prüfstelle oder direkt bei der Polizei.
Originalluftfilter montiert und Auspuffanlage mit ABE verbaut.
Vorfahrt bei der DEKRA, der Wisch wurde ohne Nachfrage abgestempelt.
Die Kopie davon hab ich ans Ordnungsamt gemailt und die Richtigkeit wurde rückbestätigt.
Es kam natürlich noch der Aufruf zur 150€ Spende und die Gutschrift eines Paybackpunktes.
Alle weitere Eintragungen, und das sind nicht wenige, blieben unberührt.
Die Verhältnismäßigkeit bei mir war unstrittig. In deinem Fall sehe ich das als komplett überzogen an.
Wenn du die anderen Eintragungen ohne Problem erneut bekommst, wäre es nur finanziell ärgerlich.
Ansonsten würde ich wohl einen Fachanwalt mit der Prüfung der Sachlage beauftragen.
Die Rechtschutz ist wohl wegen Vorsatz raus
Ich drück die Daumen!
Ergebnis 6.901 bis 6.920 von 7194
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15.08.2023, 21:36 #6901
Hallo,
danke für Euren Zuspruch.
So viele Gegenfragen.
Daher: es war genau wie in #6836 beschrieben.
Bemängelt wurden lediglich die Leuchtmittel. Illegal. Fazit: erloschene ABE.
Sonst alles original, bzw. legal.
Alles Andere ist hätte/wenn/aber.
Ich habe keinen Anwalt und auch keine Aussicht auf Erfolg.
Habe um Aufschub gebeten, grade schwierig alles.
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15.08.2023, 22:53 #6902LG
Günni
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15.08.2023, 23:04 #6903
Die Zulassungsstelle muss den Entzug der BE sehr gut begründen, da die Entscheidung sonst anfechtbar ist
Das Zitat betrifft jetzt zwar einen Entzug der BE bei einem Diesel und der Besitzer weigerte sich ein Softwareupdate einzuspielen, aber das ein Entzug sauber begründet sein muss und der Einzelfall zu berücksichtigen ist, trifft ja wohl auch auf dich zu
… der Entzug der Betriebserlaubnis ein solch schwerwiegender Schritt ist, dass er von der Behörde ausführlich begründet werden müsse.
So „muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt“, schreiben die Richter. Zudem müssten die „Besonderheiten des Einzelfalls“ berücksichtigt werden. Dies passiert aber in den Schreiben, mit denen die Behörde den Entzug der Fahrerlaubnis ankündigen, regelmäßig nicht.
Ohne Anwalt wird’s schwer den Entzug der BE anfechten, da bleibt dir wohl nur die Vollabnahme.
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16.08.2023, 13:27 #6904
Flo, ich denke, die haben die falschen Leuchtmittel festgestellt, dann das Auto rundherum betrachtet und kamen insgesamt zu der "Vermutung" dass da noch einiges anderes umgebaut wurde, was nicht legal sein könnte...
Viele Vermutungen....
Ich würde einen fachkundigen RA beauftragen, den Entzug der Betriebserlaubnis anzufechten. Wenn nur der Mangel der Leuchtmittel festgestellt wurde und der Rest allenfalls Vermutungen sind, könnte die Maßnahme unverhältnismäßig sein und es sollten durchaus hinreichende Erfolgsaussichten bestehen...
Könnte sogar sein, dass eine Rechtsschutz das deckt, sofern Du eine hast...Geändert von Rolstaff (16.08.2023 um 13:28 Uhr)
Viele Grüsse, Jürgen
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16.08.2023, 14:04 #6905
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Was man bei der Sache auch nicht vergessen darf, so aus der Sicht eines Ingenieurs, der zu Beginn seiner Karriere auch mal geprüft hat: Die KART-Leute oder sonstige Polizisten können sich auf den Kopf stellen, wie sie wollen, sie haben keine ausreichende Sachkenntnis und können nicht begutachten! Das kann nur ein KFZ-Prüfingenieur (der "normale" TÜV-Mitarbeiter darf das auch nicht!) oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger.
Die Aussage eines Polizisten, der keine ausreichende Ausbildung und Sachkenntnis hat, als Begründung für die Stilllegung heranzuziehen, dürfte anfechtbar sein.
Die Polizei kann nur eine Vermutung äussern, die dann von einem Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft und ggf. bestätigt werden muss. Wenn die Polizei Gefahr wittert, kann sie die Weiterfahrt untersagen, aber das ändert nichts daran, dass das im Nachgang überprüft werden muss, um beweisfest zu sein. Vor Gericht hat die technische Expertise eines Polizisten keinen Wert, sondern nur ein Beweissicherungsgutachten. Stilllegen darf die Polizei nicht bzw. nur auf Anordnung der Zulassungsstelle. Diese Befugnis hat die Polizei schlicht nicht. Wenn die das Auto entstempeln wollen, würde ich mir erstmal die entsprechende Anordnung der Zulassungsstelle zeigen.
Da die Weiterfahrt erlaubt wurde, müssen mindestens die vermuteten Mängel dokumentiert werden (dafür gibts eigentlich die Mängelkarte!!), so dass sie danach durch jemand mit Sachkenntnis überprüft werden können. Wurde das nicht getan, würde ich der Stilllegung mangels Grundlage widersprechen und die Zulassungsstelle auffordern, erstmal dokumentierte Mängel vorzulegen, die die Stilllegung begründen. Dabei würde ich Frist setzen von wenigen Tagen und dann sofort ans örtliche Verwaltungsgericht gehen. Das hat mit dem Ordnungswidrigkeitsverfahren nix zu tun, sondern nur mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Kosten fallen meines Wissens beim Verwaltungsgericht keine an. Zusätzlich kann Flo die Kosten für den ganzen sonstigen Aufwasch der Zulassungsstelle in Rechnung stellen (also z.B. Ausfall des Fahrzeugs, Anwaltskosten usw.), wenn festgestellt wird, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war.
Insofern, wie hier schon vielfach geschrieben: Sofort zum Anwalt!
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16.08.2023, 14:19 #6906
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16.08.2023, 14:36 #6907
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16.08.2023, 14:53 #6908
Sehr guter Beitrag, Max!
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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16.08.2023, 15:12 #6909
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16.08.2023, 15:22 #6910
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Top!
Geändert von NicoH (16.08.2023 um 15:30 Uhr) Grund: Fullquote
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16.08.2023, 15:32 #6911
Auf jeden Fall, evtl. auch schon ohne Anwalt, den Bescheid wie in der sicherlich vorhandenen, weil vorgeschriebenen Rechtsbehelfsbelehrung erläutert, anfechten. Dazu genügt der einzige Satz: " ... lege ich Widerspruch ein." Damit hast du die Beweislast schon auf die Verfasser des Stilllegungsbescheides übertragen.
Beste Grüße
Rainer
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16.08.2023, 15:53 #6912
Max, vielen Dank.
Bin das Sprachrohr für Menschen mit starkem Dialekt.
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16.08.2023, 16:11 #6913
Klasse Beitrag, Max!
Gut aufgeschlüsselt …
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16.08.2023, 20:34 #6914
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16.08.2023, 21:00 #6915
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Das Ziel der Behörden ist sinnvoll, aber der behördliche Prozess scheint mir schwachsinnig und mit Willkür gesprenkelt.
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17.08.2023, 20:06 #6916
Der amtliche „Zug“ ist leider unterwegs und ohne Anwalt wohl nicht aufzuhalten.
Außer Rolstaff und mein Scheidungsanwalt kenne ich keine.
Was mir just eben einfällt… die LEDs habe ich (blödehrlich wie ich bin) zwar auf Frage „was ich denn für Leuchtmittel im Scheinwerfer habe“ angegeben, aber tatsächlich GESEHEN vor Ort hat die bei der Kontrolle keiner.
Wie auch beim Elfer, ohne die Einheit abzuschrauben.
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17.08.2023, 20:22 #6917
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17.08.2023, 21:10 #6918
Ich hab doch den Link von Flensburg8 eingestellt. Die sitzen Mannheim. Die haben auch einen gleichnamigen Insta Acount. In ihren Videos klingt es so als wüssten die, was zu tun ist.
Auf die Insta Seite steht er deren Notfall Rufmummer. Die solltest du dir für die Zukunft speichern. Nachdem die dein Auto jetzt einmal kennen, war das bestimmt nicht die letzte KontrolleGeändert von Ingo.L (17.08.2023 um 21:13 Uhr)
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17.08.2023, 21:16 #6919
Du hast es ihnen gesagt und die haben es nicht kontrolliert und somit keinen Beweis
ich denke, dass kriegt ein Anwalt ganz schnell gerade gebogen
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17.08.2023, 21:16 #6920
Ich glaub auch, Flo, klein beigeben ist nicht die richtige Sache. Geh in die Offensive, erst mal Einspruch einlegen. Da gewinnst Du Zeit und kannst dich neu sortieren. Arbeite dann die Tipps hier ab. Viel Erfolg.
Hast du das mit den Leuchtmitteln unterschrieben? Sonst haben die das sicher falsch verstanden.
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