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  1. #1
    Day-Date Avatar von acid303
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    Die Uhren müssen halt mind. 12 Monate vor Rückreise nach D gekauft worden sein. Dann können sie zollfrei als Übersiedlungsgut nach Deutschland gebracht werden, es gibt das spezielle Formuare dafür. Und je nachdem wer das beim Zoll bearbeitet, kann es rerativ easy und unbürokratisch sein oder ein erbsenzähler verkompliziert es unnötig. Allerdings dürfen die Uhren innerhalb der nächsten 12 Monate nach Einreise nach Deutschland NICHT verkauft werden! In der Tat kann es sein, das innerhalb dieser 12 Monate dann jemand vom Finanzamt (oder was auch immer) vor der Türe steht und schauen will, ob sich die Uhren noch im besitz des Einführenden befinden. Ansonsten werden "Abgaben" fällig
    Gruss Monty

  2. #2
    Date
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    Besten Dank fuer die Infos an alle!
    Ich werde mich in Kuerze mit dem deutschen Zoll in Verbindung setzten und die Einzelheiten der Ueberfuehrung abklaeren.
    HJO

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