Kommt vermutlich daher wenn die Jungs zu viel Kleber drauf tun und die Scheibe dann zu hoch sitzt.
Ergebnis 21 bis 35 von 35
Hybrid-Darstellung
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23.03.2012, 08:17 #1
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23.03.2012, 13:59 #2
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Hallo!
Ich weiss nicht ob es dir nützt, aber ich bin aus Österreich, hier sieht die Lage so aus, dass das am Rechtsweg immer unterschiedlich ausgeht, ein Geräusche im Innenraum könnte durchaus Stand der Technik sein (so nennt sich das wirklich).
Ich würde mal lästig bleiben, und wenn Kunden in dem Betrieb sind wo du das Auto gekauft hast, etwas lauter das Problem ansprechen, und evtl von einem Anwalt mal eine Mängelrüge schreiben lassen. Vielleicht wird dir dann ein gutes Anbot gemacht den Wagen einzutauschen, um den Rechtsweg zu vermeiden.
Ich spreche aus Erfahrung weil ich seit vielen Jahren im Automobilhandel tätig bin, ich kenne dein Problem zwar nicht, aber es ist immer ungut wenn du für etwas Tolles Geld ausgibst, und es entspricht nicht den Erwartungen.
Leider ist das Herunterreden bzw. falsches Konfliktmanagement im Automobilhandel sehr verbreitet.
Liebe Grüße
Ewald
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23.03.2012, 14:56 #3
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23.03.2012, 08:47 #4
Nennt mir mal bitte einen deutschen Hersteller bei dem nichts klappert oder dengelt im Innenraum. Ist zwar traurig, aber zumindest bei meinem RS3 Stand der Technik (so die Aussage von Audi). Der RS3 ist halt bockenhart, aber dass es dewegen irgendwo vorne rechts klappert..... ist halt so. Danke Audi. Gut dass es bei meinem A1 auch etwas gibt dass hinten klappert - so wird die Aussage mit dem Stand der Technik immerhin unterstützt
Ironie aus....... gut dass ich weiß dass es bei Daimler oder BMW nicht viel besser ist
Wandlung ist aber m.E. aus diesem Grund nicht möglich. Dass müssen schon gravierendere Probleme sein. Und so lange dass Geräusch nicht lokalisiert wurde, und es entsprechende Versuche gab es zu beseitigen, ist eine Wandlung wohl nicht möglichGeändert von *Triple_H* (23.03.2012 um 08:49 Uhr)
Viele Grüße
Wolfgang
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23.03.2012, 09:56 #5
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Der Fall ging durch die Presse: Eine Frau konnte wegen "störender Pfeifgeräusche bei einem neuen Cabrio" vom Kaufvertrag zurücktreten
In der Realität leide ich seit etwa 5 Jahren mit einem Freund, welcher von Knarzgeräuschen (zuerst Audi S4, jetzt RS4) verfolgt und darum fast im Wochentakt im lokalen Audi-Center vorgefahren ist: Knarzen verschwand und war plötzlich wieder hörbar ...
Nun hat er sich mit einer Dose Silikonspray bewaffnet, welche auch grossräumig zum Einsatz kommt.Geändert von avalanche (23.03.2012 um 10:03 Uhr)
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23.03.2012, 12:25 #6
Ah, da lob ich mir doch wieder meine Exoten. Die klappern wie Sau, aber man erwartet es nicht anders und wertet die Geräusche als Beweis, daß er fährt.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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23.03.2012, 12:52 #7
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23.03.2012, 18:52 #8ehemaliges mitgliedGast
BTW: mein TTS hat letzte Woche ein neues Getriebe bekommen. Waren ja doch schon 70.000 km drauf.
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23.03.2012, 19:13 #9
Wandlungen müssen nicht zwangsläufig ihre Brechtigung in technischen Fehlfunktionen haben.
Wir haben das Cabriolet einer Kundin gewandelt, weil ihr immer der Gurt von der Schulter gerutscht ist wenn sie sich einmal zum Handschuhfach vorgebückt hat ;-)
Da liegt es min. 50% daran, wie man sich als Händler für den Kunden stark macht. Dem Hersteller kommt es gar nicht so sehr auf Hintergründe an, wenn der Kunde gewillt ist wieder ein anderes/gleiches Produkt aus der Modellpalette zu kaufen.
Grüße Dirk
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24.03.2012, 09:30 #10ehemaliges mitglied 24812Gast
Welcher Hersteller/Händler macht denn sowas?
Die Wandlung des Kaufvertrages richtet sich doch gegen den Händler, oder ist das nicht so? Dem Hersteller kann es doch egal sein, es sei denn es hängt noch ein Finanzierungs-/Leasingvertrag der Hausbank dran.
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24.03.2012, 12:47 #11
Warum sollte sich eine Wandlung bei einem technischen Defekt nicht gegen den HERSTELLER wenden?
Verstehe ich nicht warum du meinst, dass da der ausliefernde Händler den Karren allein aus dem Dreck ziehen soll? Ist auch nicht so.
Es handelt sich bei Dir doch um ein Neufahrzeug (Erstzulassung weniger 2 Jahre alt auf Kundennamen) oder?
Grüße Dirk
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24.03.2012, 16:07 #12ehemaliges mitglied 24812Gast
Ja Dirk, Neuwagen EZ 08/2011
Aber ich schließe einen Kaufvertrag mit einem Händler und nicht mit dem Werk. Also wandle ich den Händlervertrag. Keine Ahnung, wie das im Innerverhältnis Händler <-> Werk ausschaut.Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (24.03.2012 um 16:09 Uhr)
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25.03.2012, 00:10 #13
Nee nee Kai, das läuft definitiv anders
Wer gibt die Garantie, auf die du deinen Anspruch auf Wandlung richtest, Händler oder Hersteller?
Kann deine Sichtweise aber verstehen.
Sprich mit deinem Händler ein offenes Wort, bitte ihn alles machbar zu machen und sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen und zeige deinen Willen, wieder ein Produkt kaufen zu wollen.
Wandlungen sind nicht sooooo kompliziert.Geändert von mask (25.03.2012 um 00:11 Uhr)
Grüße Dirk
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26.03.2012, 14:00 #14
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Na zunächst mal ist es ein Gewährleistungsthema und kein Garantiethema und innerhalb der Gewährleistungspflicht ist es Sache des Händlers. Wie der sich im Rahmen einer "Durchreichung" der Gewährleistungspflichten an seinen Lieferanten, den Hersteller, mit selbigem einigt, kann dem Kunden erst mal egal sein.
Die Sachmängelhaftung richtet sich immer gegen den Verkäufer, sprich Händler.
Die Garantie, die der Hersteller gibt, ist dann ein Thema, wenn ich einen Schaden an dem Fahrzeug repariert haben will und nicht zu dem Händler gehen möchte oder kann, gegen den ich einen Anspruch aus der Gewährleistungspflicht habe.
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26.03.2012, 16:56 #15ehemaliges mitglied 24812Gast
Ja Max, so ist es mir auch geläufig. Daher war ich durch die Äußerungen von Dirk ein wenig irritiert.
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