Heißt: Grundsätzlich dürfen Messer mit einer Klingenlänge länger als 12 cm nicht geführt werden, ob feststehend, oder einhändig klappbar. Umkehrschluss: Ein Klappmesser, das ich mit der einen Hand aufklappe und mit der anderen das Teil festhalte, ist auch mit Klinge länger als 12 cm erlaubt? Also sind letztlich nicht die 12 cm entscheidend, sondern im Grunde die mögliche Zeit bis zum Einsatz, bei feststehenden sofort, bei Klappmessern ziemlich schnell. Richtig?
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Baum-Darstellung
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02.02.2013, 17:58 #1177 Grüße!
Gerhard
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