Werte Gemeinde,

mir ist nun das erste mal eine Fehlbuchung (eigentlich gleich drei) selbst passiert und ich bin über die Abwicklung mehr als überrascht.

Ich habe hier in Indien ein Paar Sportschuhe fürs Gym gekauft. Ich wollte diese mit meiner Mastercard (Deutsche Bank) zahlen. Wir haben es drei mal probiert, dreimal sagte das Gerät, dass dies nicht möglich sei, Beleg gab es keinen dazu.
Schließlich habe ich bar bezahlt.

Ein paar Tage später habe ich dann im Onlinebanking gesehen, dass der Betrag dennoch drei mal in Rechnung gestellt wird. Ich habe das online gleich geklamiert und zur Sicherheit auch nochmal angerufen.

Ein paar Tage später flatterte nun in Deutschlanf bei meiner Frau ein Brief ein, ich müsse nun den Barbeleg als Nachweis der alternativen Zahlweise zusenden, damit der Fall weiter bearbeitet werden kann...

Hallo? Was ist denn? Mir ist nicht bewusst, dass ich Barbelege außer zu Garantiezwecken aufheben muss - wenn man überhaupt einen bekommt. Und selbst dann ist es doch noch lange kein Nachweis, dass ich den Artikel nicht vier mal gekauft habe.

Für Kreditkartenabwicklungen gibt es doch klare Richtlinien: keine PIN oder unterschriebenen Belege - kein Geld. Also sollte doch eher der VERkäufer den Nachweis bringen müssen, oder?

Oder habe ich ein naives Rechtsverständnis?