Dreist - irgendwie ja.
Problematisch ist zudem, dass der Kaufpreis ja noch gar nicht fest stand. Das Höchstgebot des jetztigen Anspruchstellers hätte ja auch noch überboten werden können, was ihm die Darlegung seines "Schadens" erschweren dürfte. Im Prozessfall kommt's vermutlich zu irgend einem Vergleich. Ob die Gegenseite überhaupt einen Prozess anstreben will, hängt sicher vom Betrag ab, der in Frage steht. Ggf. (und mit RSV) würd ich es drauf ankommen lassen.
Richtig elegant wird's aber wohl nicht mehr.
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24.01.2012, 18:26 #11
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